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Wegen der grossen Gefahr von Flur- und Waldbränden erlässt das Amt für Wald und Naturgefahren ein absolutes Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe.

Das absolute Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe gilt im Churer Rheintal, Prättigau, Schanfigg, in der Region Heinzenberg / Domleschg, in Mittelbünden, im Schams-Albula, Rheinwald und in der Surselva. In den Bündner Südtälern ist wie im Kanton Tessin aufgrund der weitverbreiteten Trockenheit ein absolutes Feuerverbot im Freien bereits seit dem 9.Juli 2018 in Kraft. Vorderhand nicht vom Verbot betroffen sind das Unterengadin, Oberengadin, Münstertal, Samnaun und die Region Davos – Klosters. Die Situation wird laufend beurteilt und bei Notwendigkeit auf weitere Gebiete ausgedehnt.

Für die kommenden Tage wird erneut sehr warmes Sommerwetter vorhergesagt. Damit steigt die Gefahr von Wald- und Flurbränden in Graubünden weiter an. Seit mehreren Wochen sind ergiebige Niederschläge ausgeblieben. Zudem haben schönes Sommerwetter und windreiche Tage die Waldböden und das Unterholz stark austrocknen lassen. Feuer können bei diesen Bedingungen leicht ausser Kontrolle geraten und sich sehr schnell ausbreiten.

Aufgrund der akuten Waldbrandgefahr ist es in den vom Feuerverbot betroffenen Regionen absolut verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Sämtliche Grillstellen im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benutzt werden.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kleinere Regenmengen wie ein- bis zweistündige Gewitter oder leichter Regen gelangen nicht durch das Kronendach auf den Waldboden und können die Situation nicht nachhaltig entschärfen.

Im Hinblick auf den 1. August ist den Anweisungen der Gemeindebehörden und der Feuerwehren unbedingt Folge zu leisten.

Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung:
Amt für Wald und Naturgefahren


Auskunftsperson:
Andrea Kaltenbrunner, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 68, E-Mail: Andrea.Kaltenbrunner@awn.gr.ch


Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
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