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Die Regierung erteilt im Rahmen eines Submissionsverfahrens für ein neues E-Voting-System für den Kanton Graubünden der Schweizerischen Post AG den Zuschlag.

Der Grosse Rat hat am 12. Februar 2018 mit der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Einführung von E-Voting geschaffen. Anschliessend hat die Standeskanzlei die öffentliche Beschaffung eines E-Voting-Systems in die Wege geleitet. Der Evaluationsbericht der Standeskanzlei zeigt auf, dass das Angebot der Schweizerischen Post AG die gestellten Anforderungen vollumfänglich erfüllt.

Elektronische Stimmabgabe ab 2020
Die Einführung und Ausdehnung von E-Voting ist im Kanton Graubünden in Etappen geplant. Im Jahr 2020 ist eine Pilotphase mit voraussichtlich sechs Gemeinden vorgesehen und ab 2021 die laufende Ausweitung auf weitere interessierte Gemeinden. Wie rasch die Ausbreitung in der Praxis erfolgen wird, hängt wesentlich von den Gemeinden ab. Diese können autonom entscheiden, ob und in welchem Umfang sie E-Voting einführen wollen. Weiter hängt der Prozess davon ab, wie viele Stimmberechtigte sich in diesen Gemeinden dann tatsächlich für E-Voting anmelden.

E-Voting im Kanton Graubünden

Der Kanton Graubünden hatte bereits im Rahmen eines sogenannten Consortiums E-Voting an 18 Abstimmungen und an den National- und Ständeratswahlen 2011 mit den Auslandschweizerinnen und -schweizern erfolgreich getestet. Per Ende 2015 lösten die beteiligten Kantone das Consortium auf. Derzeit kann in neun Kantonen per E-Voting abgestimmt werden (teilweise beschränkt auf Auslandschweizerinnen und -schweizer). Zum Einsatz gelangen dabei die Systeme der Schweizerischen Post AG und des Kantons Genf.


Auskunftsperson:
Daniel Spadin, Kanzleidirektor, Tel. 081 257 22 21, E-Mail Daniel.Spadin@staka.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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