Eine Vertretung des Kantons hat sich in Scuol zu einem Behördenaustausch mit der Region Engiadina Bassa/Val Müstair getroffen. Im Nachgang zu den Submissionsabsprachen, welche von der Wettbewerbskommission (WEKO) aufgedeckt worden sind, ging es um einen Erfahrungsaustausch über die rechtlichen Massnahmen der Bauherren sowie die Bedeutung der öffentlichen Aufträge für die Region.
Eine Kantonsdelegation unter der Leitung von Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden, tauschte sich gestern in Scuol mit einer Behördenvertretung der Region Engiadina Bassa/Val Müstair aus. Im Zentrum der Gespräche standen die Massnahmen der öffentlichen Hand gegenüber Unternehmen, welche an wettbewerbswidrigen Submissionsabsprachen beteiligt sind.
Wettbewerbswidrige Submissionsabsprachen – Beschwerden vor Bundesverwaltungsgericht
Die WEKO hat unzulässige Wettbewerbsabreden aufgedeckt und in der Folge acht Verfahren mit Sanktionen gegenüber fehlbaren Unternehmen abgeschlossen ("Münstertal", "Engadin I", "Engadin III – VIII"). Zuletzt hat die WEKO im Fall "Engadin I" am 26. März 2018 verschiedene lokale Bauunternehmen mit über 7,5 Millionen Franken gebüsst. Die dagegen erhobenen Beschwerden sind derzeit beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hängig.
Wiederherstellung des Wettbewerbs – Wahrung der Rechte von Kanton und Region
Kanton und Region haben Massnahmen ergriffen, um die Interessen der öffentlichen Hand zu wahren. Um allfällige Schadenersatzansprüche zu sichern, wurden bei der WEKO Akteneinsichtsgesuche gestellt und von den betroffenen Unternehmen Verzichtserklärungen bezüglich der Verjährungseinrede eingeholt. Des Weiteren hat der Kanton beschaffungsrechtliche Sanktionen ergriffen, um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Gegen einen vom Kanton 2018 verfügten Ausschluss von Kantonsvergaben führt derzeit ein Unternehmen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden. Zudem holt der Kanton als Zulassungsvoraussetzung vor jeder Zuschlagserteilung bei einer involvierten Unternehmung eine zusätzliche Bestätigung ein. In dieser Bestätigung muss die Unternehmung einerseits über deren Absprachetätigkeit bei Kantonsvergaben Auskunft geben. Andererseits muss sie über den Verfahrensstand Auskunft erteilen, bei WEKO-Verfahren, die sie betreffen. Zudem müssen die bietenden Bauunternehmungen ausdrücklich bestätigen, seit dem Beginn der WEKO-Untersuchungen im Oktober 2012 keine Wettbewerbsabreden getätigt zu haben.
Aufträge der öffentlichen Hand – Bedeutung in den Randregionen
Aufträge der öffentlichen Hand haben in einer peripheren Region wie das Unterengadin und das Münstertal eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Kanton und Region sind sich einig, dass die Bauwirtschaft erhebliche Anstrengungen leisten muss, um das Vertrauen wiederherzustellen. Dies ist essentiell, damit es nicht zu einer langandauernden Zurückstellung von Bauaufträgen kommt, versehen mit nicht abschätzbaren Auswirkungen für die öffentliche Infrastruktur und das lokale Gewerbe.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Tel. 081 257 36 01, E-Mail
Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
- Victor Peer, Präsident der Region Engiadina Bassa/Val Müstair, Tel. 081 861 00 66, E-Mail
V.Peer@valsot.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden