Die Bündner Regierung hat die Botschaft betreffend die Optimierung der Organisation des Kantons- und Verwaltungsgerichts zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats beauftragte die Regierung am 19. April 2017, die Organisation des Bündner Justizsystems – bezogen auf die obere Gerichtsbarkeit – einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen und dem Grossen Rat einen Bericht zu unterbreiten. Dieser Bericht liegt nun vor.
Gemeinsames Gerichtsgebäude
Die Regierung prüft in diesem Bericht die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung des Kantons- und Verwaltungsgerichts zu einem kantonalen Obergericht mit Kammersystem. Teil dieser Prüfung ist auch die räumliche Zusammenlegung der beiden oberen kantonalen Gerichte in einem gemeinsamen Gebäude. In einer Absichtserklärung vom 8. Juni 2011 verständigten sich die oberen kantonalen Gerichte und die Regierung darauf, dass die Gerichte das im Falle der vollständigen Umsetzung des Projekts "sinergia" freiwerdende Staatsgebäude als gemeinsames Gerichtsgebäude nutzen können.
Effizienzgewinn durch Fusion der Gerichte
Die Regierung führt im Bericht aus, dass die Arbeitslast der oberen kantonalen Gerichte in erster Linie von der Anzahl der zu bearbeitenden Fälle abhängt. Die Fallbearbeitung lässt sich durch eine Fusion des Kantons- und des Verwaltungsgerichts deshalb kaum effizienter gestalten. Mit einem Effizienzgewinn und einer gewissen Qualitätssteigerung wäre aber im Bereich der Justizverwaltung sowie -aufsicht zu rechnen, da die Fusion zum Anlass genommen würde, die entsprechenden Strukturen zu professionalisieren. Überdies böte die Zusammenlegung der oberen kantonalen Gerichte staatspolitische Vorteile, weil ein fusioniertes oberes kantonales Gericht die Interessen der Gerichte gegenüber dem Grossen Rat sowie der Regierung mit einer Stimme vertreten und die Gerichte gegenüber der Bevölkerung repräsentieren würde. Vor allem wegen dieser staatspolitischen Überlegungen ist die Regierung der Auffassung, dass die räumliche Zusammenlegung des Kantons- und Verwaltungsgerichts mit der Fusion der oberen kantonalen Gerichte einhergehen sollte. Sowohl das Kantons- als auch das Verwaltungsgericht teilen diese Meinung. Für den Fall der Zusammenlegung der oberen kantonalen Gerichte erachtet es die Regierung aus staatspolitischer Sicht als wünschenswert, ein Spezialverwaltungsgericht zu schaffen, das insbesondere den Rechtsschutz für Mitarbeitende des obersten kantonalen Gerichts in gleichem Umfang gewährleistet wie für die übrigen kantonalen Mitarbeitenden.
Punktuelle Änderung beim Wahlverfahren
Im Übrigen regt die Regierung punktuelle Änderungen beim Wahlverfahren für die Richterinnen und Richter der oberen kantonalen Gerichte, deren Selbstverwaltung sowie der personellen Dotierung der oberen kantonalen Gerichte an. Zu diesen die Organisation der oberen kantonalen Gerichte betreffenden Punkten werden dem Grossen Rat mehrere Fragen gestellt, deren Beantwortung die Grundlage für das nachfolgende Rechtssetzungsprojekt bilden soll.
Beilage:
Botschaft
Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
Peter.Peyer@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei