Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden (Gebäudeversicherungsgesetz) zur Vernehmlassung frei. Im Zentrum der Vorlage steht die Erweiterung des Versicherungsschutzes der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für Schäden an Gebäuden aus permanenten Rutschungen.
Die geltende Gebäudeversicherungsgesetzgebung schliesst die Versicherung von Schäden an Gebäuden aus, die auf sogenanntes "fortgesetztes Einwirken", wie Bergdruck oder Feuchtigkeitseinwirkungen, zurückzuführen sind. Dies unter anderem weil derartige Schäden grundsätzlich nicht rückversicherbar sind. Am 14. März 2019 hat der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) entschieden, von diesem Grundsatz abzuweichen. Demnach sollen neu Totalschäden aufgrund permanenter Rutschungen – unter bestimmten Voraussetzungen – ab 1. April 2019 rückversicherbar sein.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft weitere Naturgefahren, die derzeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, diesem ganz oder teilweise unterstellt werden. Entsprechend ist es angezeigt, der Regierung künftig die Kompetenz einzuräumen, derartige Gefahren dem Versicherungsschutz zu unterstellen. Hierbei hat sie sich auf die allgemein anerkannten Kriterien für die Schadenübernahme abzustützen.
Im Kanton Graubünden sind verschiedene Gebiete von permanenten Rutschungen betroffen. So zum Beispiel Gebiete in St. Moritz, Val Lumnezia, Heinzenberg, Araschgen, Schams, Schanfigg (Peist, Maladers), Prättigau (Seewis, Schiers, Küblis) oder Brienz. Die vorgesehene rückwirkende Inkraftsetzung der Teilrevision auf den 1. April 2019 soll die Übernahme von Schäden an Gebäuden ermöglichen, die ab diesem Zeitpunkt eingetreten sind.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juli 2019. Die Unterlagen stehen im Internet zur Verfügung unter
www.gr.ch/Laufende Vernehmlassungen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
Peter.Peyer@djsg.gr.ch
- Hans Peter Risch, Leiter Rechtsdienst Gesundheit, Bevölkerungsschutz und Militär, Tel. 081 257 25 04, E-Mail
Hans-Peter.Risch@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden