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Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wird auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten und die Kantone müssen ihre Gesetzgebung auf diesen Zeitpunkt anpassen. Die Bündner Regierung hat nun die Botschaft zur kantonalen Umsetzung der STAF zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

In der STAF geht es im Wesentlichen darum, dass die Steuerprivilegien für die Domizil-, Holding- und gemischten Gesellschaften aufgehoben und durch international akzeptierte Instrumente ersetzt werden, ohne den Steuerstandort Schweiz stark zu schwächen. Dazu stellt der Bund die Patentbox und die Möglichkeit eines zusätzlichen Abzugs für den Forschungs- und Entwicklungsaufwand zur Verfügung. Zudem wird der kantonale Anteil an der direkten Bundessteuer von heute 17 auf neu 21,2 Prozent erhöht. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollen den Kantonen die Senkung der Gewinnsteuern erlauben, um die Attraktivität des Steuerstandortes und die zugehörigen Arbeitsplätze erhalten zu können. Mit der STAF werden aber auch die Regeln für den interkantonalen Finanzausgleich angepasst, was für den Kanton Graubünden zu Mindereinnahmen von geschätzten 24 Millionen Franken führen wird. Diese Ausfälle entstehen unabhängig von dieser Vorlage und treten erst mit zeitlicher Verzögerung ein.

Konkrete Umsetzung in Graubünden
Die Regierung hat die Botschaft zur Umsetzung der STAF am 21. Mai 2019 verabschiedet. Sie schlägt im Wesentlichen eine Senkung des Gewinnsteuersatzes der juristischen Personen von 5,5 auf 4 Prozent, die Einführung der Patentbox mit einer Entlastung von 70 Prozent, einen zusätzlichen Abzug für die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von 50 Prozent und eine Entlastungsbegrenzung von 55 Prozent vor. Zudem soll für die natürlichen Personen die Berufskostenpauschale auf 3500 Franken erhöht werden.

Diese Massnahmen führen vor allem zu Mindereinnahmen bei den juristischen Personen, welche die Erträge des Kantons, der Gemeinden und der Landeskirchen schmälern. Für den Kanton und die Gemeinden kann das Minus teilweise durch den höheren Anteil an der direkten Bundessteuer ausgeglichen werden. Die zusätzlichen Mehreinnahmen sollen etwa hälftig an Kanton und Gemeinden fliessen. Damit wird mit Ausfällen von rund 10 Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden gerechnet. Für die Landeskirchen ist eine Erhöhung des Steuerfusses geplant, um das Minus ausgleichen zu können.

Zeitlicher Ablauf auf kantonaler Ebene
Der Grosse Rat wird die Teilrevision in der Augustsession 2019 beraten. Sollte in der Folge das Referendum ergriffen werden und zustande kommen, ist die Volksabstimmung für den 9. Februar 2020 terminiert. Wird die Vorlage gutgeheissen, wird sie mehrheitlich rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

Sollte der Grosse Rat die Teilrevision nicht in der Augustsession beschliessen oder diese von der Bevölkerung abgelehnt werden, würden verschiedene Regelungen des Harmonisierungsgesetzes des Bundes auf den 1. Januar 2020 direkt Anwendung finden. So würden der höhere Anteil an der direkten Bundessteuer, die Abschaffung der Steuerprivilegien für die Statusgesellschaften oder die Patentbox mit einer Entlastung von 90 Prozent direkt eingeführt. Es gäbe aber keine zusätzlichen Abzüge und keine Entschädigung für die Gemeinden oder die Landeskirchen.


Beilage:

Botschaft


Auskunftspersonen:

- Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch  
- Urs Hartmann, Vorsteher Steuerverwaltung, Tel. 081 257 33 24, E-Mail Urs.Hartmann@stv.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden
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