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Die Regierung gibt den Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz) für die Vernehmlassung frei. Die Teilrevision wird nötig, weil das Regionalmanagement neu konzipiert werden soll.

Die Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) verfolgt das Ziel, die regionalwirtschaftliche Entwicklung in Berggebieten, dem weiteren ländlichen Raum und den Grenzregionen der Schweiz zu fördern. Im Zentrum der NRP steht die Förderung von Initiativen, Projekten und Programmen, welche die Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen stärken. Der Bund legt jeweils für acht Jahre die strategischen Leitplanken der NRP fest, während die Kantone für die Umsetzung der NRP verantwortlich sind. Bei der Umsetzung sind die Kantone frei, eine Organisationsstruktur – ein sogenanntes Regionalmanagement - nach ihren spezifischen Verhältnissen zu etablieren.

Mangelnde Wirkung des aktuellen Konzepts
Das Regionalmanagement Graubündens hat mit dem aktuell gültigen Konzept (Regionalmanagement 2016+) eine mangelnde Wirkung. Die künftigen Herausforderungen in Bezug auf die regionale Entwicklung hat die Regierung deshalb zum Anlass genommen, die Struktur des Regionalmanagements unter Einbezug der Regionen grundlegend zu überprüfen. In der Teilrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen. Dadurch sollen die Effizienz und die Effektivität des Regionalmanagements gesteigert und die Regionen bei der Bewältigung der Aufgaben substanziell unterstützt werden.

Zwei realisierbare Möglichkeiten
Im erläuternden Bericht zur Teilrevision werden zwei als grundsätzlich realisierbar bewertete Möglichkeiten ausführlich dargestellt und bewertet: die Variante "Regionalisierung mit bis zu elf RE-Stellen in den Regionen" sowie die Variante "Kantonalisierung mit dezentralen Standorten". Die Regierung schlägt die Variante "Kantonalisierung mit dezentralen Standorten" vor. Bei dieser Variante sind die Regionalentwicklerinnen und Regionalentwickler (RE) direkt beim Kanton angestellt und strukturell in die zuständige Fachstelle des Amts für Wirtschaft und Tourismus integriert, jedoch dezentral angesiedelt. Dafür sind fünf Standorte vorgesehen, für welche der Kanton die Infrastrukturen zur Verfügung stellen würde.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Oktober 2019. Die Unterlagen dazu sind abrufbar unter: https://www.gr.ch/DE/publikationen/vernehmlassungen/Seiten/Laufende.aspx


Auskunftsperson:

Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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