Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die kantonale Volksinitiative "Für die Verkleinerung des Grossen Rates - 90 sind genug" dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Zudem will die Regierung auch auf einen Gegenvorschlag zur Initiative verzichten. Dies geht aus der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat hervor. Dieser wird das Geschäft voraussichtlich in der Oktobersession 2019 behandeln.
Am 12. September 2018 reichten Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees eine von der Sozialdemokratischen Partei lancierte Volksinitiative "Für die Verkleinerung des Grossen Rates - 90 sind genug" mit 4359 gültigen Unterschriften bei der Standeskanzlei ein. Die Volksinitiative wurde in Form einer allgemeinen Anregung zur Verfassungsänderung abgefasst und beinhaltet drei Forderungen:
• Erstens soll der Bestand des Grossen Rates von heute 120 auf 90 Sitze reduziert werden.
• Zweitens sollen die Wahlkreise an die neue Grösse des Parlaments angepasst werden. Dabei sei darauf zu achten, dass die Stimmkraftgleichheit gewährleistet werde.
• Drittens soll der Grosse Rat erstmals 2022 nach der neuen Parlamentsgrösse gewählt werden.
Verkleinerung des Grossen Rats
Die Hauptforderung der Initiative, die Verkleinerung des Grossen Rats, stand bereits mehrfach auf der politischen Agenda. Bereits im Rahmen der Parlamentsreform (2002) sowie der Totalrevision der Kantonsverfassung (2003) wurde eine Verkleinerung abgelehnt. Auch die am 25. September 2006 eingereichte Volksinitiative "Grosser Rat – 80 sind genug" wurde sowohl vom Grossen Rat als auch vom Bündner Souverän (Volksabstimmung vom 24. Februar 2008) abgelehnt. Und erst kürzlich, in der Augustsession 2017, hat der Grosse Rat die Überweisung des Fraktionsauftrags der SP betreffend Verkleinerung des Grossen Rats deutlich abgelehnt.
Für die Regierung haben sich seit diesen Entscheiden keine neuen wesentlichen Aspekte ergeben, die eine Verkleinerung Grossen Rats als sinnvoll oder gar als notwendig erscheinen liessen. Bei einer Verkleinerung könnte nach Ansicht der Regierung die sprachliche und kulturelle Vielgestaltigkeit und die regionale Struktur des weitläufigen Kantons in der Zusammensetzung des Grossen Rats nicht mehr genügend abgebildet werden. Die Repräsentationsfunktion des Grossen Rates als Volksvertretung würde erheblich eingeschränkt. Auch aus Effizienz- und Funktionalitätsgründen drängt sich keine Herabsetzung der Mitgliederzahl auf. Graubünden hat ein miliztaugliches, funktionierendes und effizient arbeitendes Parlament, das gut in der Lage ist, den ihm von Verfassung und Gesetzgebung übertragenen Aufgaben nachzukommen und das mit einem verhältnismässigen Kostenaufwand. Bereits aus diesen Gründen ist die Initiative abzulehnen.
Anpassung der Wahlkreise und Konsequenzen für das heutige Wahlsystem
Falls die Initiative angenommen würde, hätte dies auch Auswirkungen auf das heutige Wahlsystem, da die Initiative neben der Verkleinerung des Grossen Rats auch eine Anpassung der Wahlkreise unter Berücksichtigung der Stimmkraftgleichheit fordert. Bei Beibehaltung des heutigen Majorzwahlverfahrens müsste die Einteilung der Wahlkreise geändert werden. Ein Wechsel zum Proporzwahlverfahren wäre ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall wäre eine Änderung der Wahlkreiseinteilung und zudem eine neue Sitzzuteilungsmethode notwendig. Das Bündner Stimmvolk hat das heute bestehende Wahlsystem in einer Reihe von Volksabstimmungen, letztmals am 3. März 2013, bestätigt. Es erscheint staatspolitisch fragwürdig, die erst kürzlich vom Souverän entschiedene Wahlsystemfrage indirekt, über eine Verkleinerung des Grossen Rates, bereits wieder aufzugreifen. Graubünden verfügt über ein politisch legitimiertes und auf seine Verhältnisse und Bedürfnisse zugeschnittenes Wahlsystem. Die Initiative ist deshalb auch unter diesem Aspekt abzulehnen.
Weiteres Verfahren
Eine Volksabstimmung über die vorliegende Initiative findet statt, wenn der Grosse Rat die Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag ablehnt oder wenn er dieser zustimmt und einen Gegenvorschlag beschliesst. Stimmt der Grosse Rat ohne Gegenvorschlag der Initiative zu, so unterbleibt eine Volksabstimmung.
Erneuerungswahlen 2022
Im Falle der Annahme der Initiative wären die nächsten Erneuerungswahlen des Grossen Rates im Jahr 2022 nach der neuen Parlamentsgrösse durchzuführen, sofern die danach noch notwendige Verfassungsänderung (mit obligatorischer zweiter Volksabstimmung) und Anschlussgesetzgebung sowie die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen rechtzeitig erfolgen können. Je nach Verlauf dieses Prozesses könnte sich die Situation ergeben, dass dies trotz allen Bemühungen nicht gelingt. Für diesen Fall müssten die Grossratswahlen 2022 noch mit der bisherigen Parlamentsgrösse und nach dem heutigen Wahlsystem in den 39 Wahlkreisen durchgeführt werden.
Beilage:
Botschaft
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Jon Domenic Parolini, Tel. 081 257 27 12 (erreichbar von 10:00 bis 11:00 Uhr), E-Mail
Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei