Die Regierung hat die Ausgleichsbeiträge für das Jahr 2020 der 105 Bündner Gemeinden sowie den Lastenausgleich Soziales 2018 festgelegt. Insgesamt werden Beiträge von rund 56,3 Millionen Franken bereitgestellt.
Das massgebende Ressourcenpotenzial (RP) für das Ausgleichsjahr 2020 ist über alle Gemeinden um 17,7 Millionen Franken auf 787,4 Millionen Franken gestiegen (+2,3 Prozent). Die Steuern erhöhten sich um insgesamt 16,1 Millionen Franken. Die Wasserzinsen (inkl. Abgeltungsleistungen) blieben fast unverändert bei 54,0 Millionen Franken. Das durchschnittliche RP pro massgebende Person des Kantons beträgt 3798 Franken (Vorjahr: 3720 Franken). Bei gleichbleibenden Einnahmen und einer unveränderten massgebenden Personenzahl sinkt somit der RP-Index einer Gemeinde gegenüber dem Vorjahr. Die Spanne beim RP-Index reduzierte sich und reicht von der aktuell schwächsten Gemeinde Furna mit 34 Punkten (2019: 33 Punkte) bis zur stärksten Gemeinde Ferrera mit 508 Punkten (2019: 538 Punkte).
Rund 26,2 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich
Für den Ressourcenausgleich 2020 werden die Eckwerte der Vorjahre beibehalten: Es kommen weiterhin der Abschöpfungssatz von 16,0 Prozent und eine Mindestausstattung von 68,0 Prozent des kantonalen Durchschnitts zur Anwendung. Die Regierung wird dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2020 die entsprechenden Parameter beantragen. Dadurch erhalten 65 Gemeinden 26 194 633 Franken aus dem Ressourcenausgleich. Mit der Anwendung eines Abschöpfungssatzes von 16,0 Prozent leisten die 39 ressourcenstarken Gemeinden 19 049 977 Franken an den Ressourcenausgleich. Die Differenz von 7 144 656 Franken wird durch den Kanton finanziert.
Gleich bleibender Betrag aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich
Aus dem Gebirgs- und Schullastenausgleich erhalten die 50 berechtigten Gemeinden wie im Vorjahr total 24 Millionen Franken. Diese Mittel werden gänzlich vom Kanton zur Verfügung gestellt. Den grössten Beitrag erhält mit 1,9 Millionen Franken die Gemeinde Davos.
23 Gemeinden erhalten Beiträge aus dem Lastenausgleich Soziales
Der Kanton gewährt den Gemeinden, die im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet sind, einen Ausgleich. Dieser bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt. Nach der Basisprüfung werden für das Jahr 2018 23 Gemeinden Beiträge von insgesamt 4,6 Millionen Franken aus dem Lastenausgleich Soziales ausgerichtet. Der Löwenanteil entfällt mit 3,2 Millionen Franken auf die Stadt Chur.
Weitere Beiträge
Unter Berücksichtigung des aktuellen RP und der bereits erfolgten Gemeindezusammenschlüsse steht einzig noch der Gemeinde Masein ein befristeter Ausgleich infolge Systemwechsels von 20 093 Franken zu. Der befristete Ausgleich wird im Jahr 2020 zum letzten Mal ausgerichtet.
Die Regierung kann einer Gemeinde im Rahmen des Individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren, wenn die Gemeinde nachweist, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Für das Jahr 2020 ist wiederum ein Betrag von 1,5 Millionen Franken für den ILA vorgesehen.
Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2020 sowie das Gesamtvolumen 2020 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für besondere Lasten mit dem Budget 2020 abschliessend festlegen.
Beilagen:
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Tabelle Finanzausgleich 2020 (RA und GLA) pro Gemeinde
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Grafik Ressourcenausgleich pro Person: Vergleich 2020/2019
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Grafik Verteilung Gemeinden nach RP-Index 2020 und 2019
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Grafik Verteilung GLA nach Regionen 2020
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Tabelle Lastenausgleich Soziales 2018 pro Gemeinde
Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail
Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei