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Diesen Sommer ereigneten sich am Heinzenberg und im Safiental im Streifgebiet des Beverinrudels mindestens 15 Risse aus Ziegenherden, die durch Herdenschutzmassnahmen geschützt waren. Damit wurde ein Grenzwert überschritten, welcher das Verhalten dieses Wolfsrudels als problematisch klassifiziert. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage hat der Kanton Graubünden Schritte zur Regulierung des entsprechenden Wolfsrudels eingeleitet.

Die DNA-Proben haben das männliche Elterntier M92 als Verursacher identifiziert. Bereits im letzten Jahr ist das Tier negativ aufgefallen, als es auf der Stutzalp oberhalb Splügen eine grosse Anzahl Schafe gerissen hat. Nun hat dieser Wolf damit begonnen, Tiere in geschützten Herden zu reissen und dieses Verhalten an seine Nachkommen weiterzugeben.

Bund gibt Vorgehensweise vor

Gegen Wölfe und Wolfsrudel, die im Vergleich zu anderen Wölfen ein problematisches Verhalten aufzeigen und dadurch einen grossen Schaden trotz getroffener Herdenschutzmassnahmen verursachen, müssen regulatorische Massnahmen ergriffen werden. Die Kantone können mit vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) befristete Massnahmen zur Regulierung von Beständen geschützter Tierarten wie dem Wolf treffen (Art. 4 Abs. 1 JSV). Das BAFU hat den Antrag des Kanton Graubünden gutgeheissen und nun die Zustimmung zum Abschuss von insgesamt vier Wölfen aus dem Beverinrudel unter Schonung der Elterntiere erteilt. Die Bewilligung zur Regulierung des Wolfsbestands beschränkt sich auf das Streifgebiet des Wolfsrudels Beverin. Die Abschüsse haben bis am 31. März 2020 zu erfolgen.

Eingriff durch das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden (AJF) hat sich in den vergangenen Wochen auf diesen Eingriff vorbereitet. Die Wildhut wird die entsprechende Regulierung vornehmen. Geplant ist ein zeitnahes Vorgehen. Dies ist nötig, damit die Elterntiere noch von den übrigen Wölfen unterschieden werden können. Je länger zugewartet wird, desto schwieriger wird sich die Identifizierung der einzelnen Wölfe gestalten. Weiter wird versucht die Tiere im Rudelverbund zu erlegen, um eine zusätzliche vergrämende Wirkung zu erzielen. Generell ist zu erwarten, dass sich der Eingriff als schwierig herausstellen wird, da das Rudel mittlerweile äusserst mobil ist und sich jeweils nur für kurze Zeit am selben Ort aufhält.

Prognostizierte Entwicklung hat sich bewahrheitet
Die Modelle zur Entwicklung der Wolfspopulation im Kanton Graubünden, welche durch das AJF nach dem Auftauchen des ersten Rudels am Calanda im Jahr 2012 erstellt wurden, haben sich als richtig herausgestellt. Bereits damals wurden weitere Rudelbildungen prognostiziert. Bis heute konnten in allen Teilen des Kantons Einzelnachweise von Wölfen erbracht werden. Weitere Rudelbildungen sind daher wahrscheinlich. Das AJF ist für das Monitoring und den Schutz des Wolfes verantwortlich. Wenn wie beim Beverinrudel festgestellt wird, dass Wölfe und Wolfsrudel ein problematisches Verhalten zeigen, muss das AJF seine Verantwortung wahrnehmen und einen Eingriff in die Wolfspopulation in Graubünden vornehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Beilage:
Regulierung von Wölfen gemäss Verordnung vom 29. Februar 1988 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV, SR 922.01):
Artikel 4 Regulierung von Beständen geschützter Arten
Artikel 4bis Regulierung von Wölfen


Auskunftsperson:
Dr. Adrian Arquint, Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei, Tel. 081 257 38 92, E-Mail Adrian.Arquint@ajf.gr.ch


Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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