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Die Regierung erlässt eine neue Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft. Zudem genehmigt sie ein Projekt zur Reduktion von Ammoniakemissionen und spricht Kantonsbeiträge für das Skigebiet Minschuns im Münstertal.

Neue Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft

Die Regierung erlässt die Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Bisher wurde der Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) gemäss Beschlüssen der Regierung und des Departements für Volkswirtschaft und Soziales sowie aufgrund von kantonalen Weisungen vollzogen. Ausserdem haben das ALG und das Amt für Natur und Umwelt (ANU) ihre Zuständigkeiten bei der Prüfung von BAB (Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen) selbst festgelegt. Weiter haben im Jahr 2011 die zuständigen Bundesämter in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt eine neue gemeinsame Vollzugshilfe über den Umweltschutz in der Landwirtschaft herausgegeben. Aufgrund dessen mussten die Regeln im Kanton überarbeitet werden.
Im Rahmen dieser Arbeiten wurden nun die wichtigen, grundlegenden Bestimmungen in einer Verordnung festgeschrieben. Weitere Details und Konkretisierungen werden wiederum in einer Vollzugshilfe zusammengefasst. Die Arbeiten zur Verordnung und Vollzugshilfe erfolgten in enger Zusammenarbeit zwischen ALG und ANU und auch unter Einbezug des Plantahofs.

Projekt zur Reduktion von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft
Die Regierung genehmigt ein Projekt zur Förderung des Schleppschlaucheinsatzes in den Jahren 2020 bis 2021 bei der Ausbringung von flüssigem Hofdünger. Dazu sichert sie dem Projekt einen Beitrag von 636 000 Franken zu. Erforderlich wird dieses Projekt, weil schweizweit jedes Jahr rund 48 000 Tonnen Ammoniak durch die Landwirtschaft in die Umwelt gelangen. Gemäss Bundesrat soll die Schweiz im Jahr 2050 klimaneutral sein. Zur Erfüllung dieses Ziels hat auch die Landwirtschaft ihren Beitrag zu leisten.
Bereits in den Jahren 2011 bis 2016 führte der Kanton Graubünden das Ressourcenprojekt Ammoniak durch. Dieses hatte zum Ziel, auf den vier Stufen Fütterung, Stallhaltung, Lagerung der Hofdünger und Ausbringung die Ammoniakemissionen zu reduzieren. Im Teil Ausbringung förderte ein Projekt den Einsatz des Schleppschlauchs, um die Ammoniakemissionen beim Ausbringen der Gülle zu reduzieren. Nach Ablauf dieses Projekts führte der Bund das Programm bis Ende 2019 als fixen Teil der Direktzahlungen ein. Ab 2020 unterstützt der Bund den Einsatz des Schleppschlauchs nicht mehr finanziell. Es ist geplant, dass der Bund voraussichtlich ab 2022 ein Schleppschlauchobligatorium mit einer noch unbestimmten Übergangsfrist festlegen wird. Sollte der Schleppschlaucheinsatz obligatorisch werden, führt dies auf vielen Betrieben zu einem grossen und kurzfristigen Umstellungsaufwand mit erheblichen Investitionskosten. Das kantonale Förderprojekt soll als Übergangslösung für die kommenden zwei Jahre die Bündner Betriebe auf die Einführung des Obligatoriums vorbereiten.

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Kantonsbeiträge für das Schneesportgebiet Minschuns im Münstertal
Die Regierung unterstützt gemeinsam mit dem Bund den Bau der Achter-Gondelbahn und der Beschneiungsanlage Tschierv. Dazu spricht sie einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 325 000 Franken als Äquivalenzleistung zum Bundesdarlehen (1,4 Millionen Franken) im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). Unter dem Titel "Systemrelevante Infrastrukturen" spricht die Regierung für die Beschneiungsanlage einen zusätzlichen Kantonsbeitrag in der Höhe von 260 000 Franken.
Mit dem Bau einer neuen kuppelbaren Achter-Gondelbahn von Tschierv nach Alp da Munt beabsichtigt die Sportanlagen AG Val Müstair den heute einzigen, umständlichen Zugang aufzuheben, der per Bus oder Personenwagen von der Ofenpassstrasse über eine steile, häufig vereiste Naturstrasse Valplauna ins Schneesportgebiet Minschuns führt. Gleichzeitig soll die Talabfahrt von Alp da Munt nach Tschierv durch eine neue Streckenführung (teilweise auf der bisherigen Zufahrtsstrasse) und durch den Bau einer Beschneiungsanlage attraktiver gestaltet werden. Die neue Gondelbahn ermöglicht auch einen Sommerbetrieb und führt zu einer Aufwertung des touristischen Gesamtangebots im Val Müstair, die auch für die Realisierung des geplanten Ferienresorts La Sassa von grosser Bedeutung ist.

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©Domenig Architekten AG

Beschädigte Lawinenverbauung in Davos wird gesichert
Die Regierung genehmigt das Projekt "Hangsicherung Lawinenverbauung Duchli" der Gemeinde Davos und spricht dazu einen Kantonsbeitrag von maximal 900 000 Franken. Eine Rutschung im Juni 2019 zerstörte rund 90 Meter der bestehenden Lawinenverbauung komplett, weitere 30 Meter wurden ebenfalls unbrauchbar. Rund 60 zusätzliche Meter sind durch Erosionen akut gefährdet und können das Wohn- und Gewerbegebiet Duchli nicht mehr ausreichend schützen.
Das Projekt sieht nun vor, die Erosionsflächen mittels Netzabdeckungen zu sichern und damit eine weitere Ausdehnung nach oben und zur Seite zu verhindern. Zur Abwehr eines wachsenden Schadens wurde mit den Arbeiten bereits begonnen. Ein Ersatz der zerstörten Werke wird in einem separaten Projekt geprüft.

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Kantonsbeitrag für Bushaltestelle in Klosters
Der Kanton beteiligt sich finanziell an der Neugestaltung der Bushaltestelle Bahnhof Klosters Dorf. Die Regierung spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 800 000 Franken an die beitragsberechtigten Gesamtkosten von rund drei Millionen Franken.
Für die Umsetzung des Halbstundentakts in der Region Prättigau/Davos ist von der Rhätischen Bahn ein Umbau des Bahnhofs Klosters Dorf geplant. Um die dazu notwendigen Platzverhältnisse zu schaffen, bedarf es einer Neugestaltung des Bahnhofplatzes mit Neueinlenker von der Kantonsstrasse, einer neuen Busspur und Haltestelle sowie einer Bahnunterführung, so dass zwei Bahnübergänge aufgehoben werden können. Durch die Verlegung der Bushaltestelle bei der westlichen Einmündung in die Bahnhofstrasse Klosters Dorf wird die Verkehrssicherheit zudem erheblich erhöht. Weiter hätte die heute bestehende Bushaltestelle im Bereich der Kantonsstrasse ohnehin aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetz saniert werden müssen. Mit dem Bau einer neuen Bushaltestelle direkt beim Bahnhof werden nun auch die Anforderungen einer behindertengerechten Haltestelle erfüllt.

Kantonsbeitrag für Stiftung SchweizMobil
Der Kanton Graubünden setzt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Stiftung SchweizMobil um weitere vier Jahre fort. Die Leistungen von SchweizMobil sind für den Kanton Graubünden von grosser Bedeutung. Auf der Website der Stiftung werden rund 1500 Kilometer Wanderwege, 600 Kilometer Velowege und 2700 Kilometer Mountainbikewege publiziert. Dank der Zusammenarbeit mit SchweizMobil konnte in den vergangenen Jahren die Infrastruktur des touristischen Bereichs des Langsamverkehrs im Kanton verbessert werden. Zudem basieren verschiedene kantonale Langsamverkehrsprojekte auf der Zusammenarbeit mit der Stiftung. Aus diesen Gründen spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag von insgesamt 260 000 Franken (jährlich 65 000 Franken).

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©Andrea Badrutt


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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