Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat die Botschaft der Regierung über die Beiträge an Sanierungen von Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vorberaten. Sie ist sowohl einstimmig auf die Vorlage eingetreten, als auch einstimmig dafür, dass der Kanton die Gemeinden für behindertengerechte Anpassungen von Bushaltestellen mit 25 Millionen Franken unterstützt.
An der Sitzung unter dem Vorsitz von Grossrätin Erika Cahenzli-Philipp haben auch Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements, und Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung teilgenommen. Dabei führten die Vertreter aus der Politik einen Augenschein durch und konnten sich ein Bild von einer behindertengerecht sanierten Bushaltestelle machen. Eine Vertreterin einer Behindertenorganisation führte dabei vor, wie eine Person im Rollstuhl autonom in den Bus ein- und aussteigen kann. Der Anschauungsunterricht führte aber auch vor Augen, dass eine hindernisfreie Ausgestaltung von Bushaltestellen letztlich allen Bevölkerungsgruppen dient, seien es betagte Menschen, Familien mit Kinderwagen oder Reisende mit Gepäck.
Bundesrechtliche Vorgaben
Seit 1. Januar 2004 ist auf eidgenössischer Ebene das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Danach müssen unter anderem Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs – sowohl auf der Schiene als auch auf der Strasse – sowie die entsprechenden Fahrzeuge behindertengerecht respektive hindernisfrei angepasst oder eingerichtet werden. Die Anpassungsfrist ist auf 20 Jahre nach Inkrafttreten festgelegt und läuft somit am 31. Dezember 2023 ab. Für den behindertengerechten Ausbau von Bushaltestellen sind im Kanton Graubünden die Gemeinden zuständig. Aufgrund der grossen Bedeutung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr und der damit verbundenen Herausforderungen und Kosten entschieden die zuständigen kantonalen Stellen, den Gemeinden Unterstützung anzubieten. Zum einen wurde eine Arbeits- und Berechnungshilfe für die Gemeinden zur Anpassung der Bushaltestellen erarbeitet, welche für die Gemeinden Empfehlungscharakter hat. Zum anderen soll die Mitfinanzierung des Kanton zur Anpassung von Bushaltestellen nun mit der vorliegenden Botschaft massgeblich erhöht werden.
Rahmenverpflichtungskredit unbestritten
In der Kommission war unbestritten, dass auf das Geschäft eingetreten werden muss. Ebenso unbestritten war der Umfang der erhöhten kantonalen Mitfinanzierung – 25 Millionen Franken – in Form eines Rahmenverpflichtungskredits. Dadurch können nun alle Gemeinden von einer auf 60 Prozent erhöhten kantonalen Mitfinanzierung profitieren, wenn sie Bushaltestellen behindertengerecht anpassen, sofern der Grosse Rat den Rahmenverpflichtungskredit ebenfalls unterstützt. Die erhöhte Mitfinanzierung ist bis am 31. Dezember 2023 befristet.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Dezembersession 2019 behandeln.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Erika Cahenzli-Philipp, Tel. 079 775 69 39
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales