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Am 4. Oktober 2019 verfügte der Kanton die Regulierung des Wolfsrudels rund um den Beverin. Anfangs Oktober ist es der Wildhut gelungen zwei Jungwölfe zu entnehmen. Vergangene Woche konnte ein drittes Jungtier entnommen werden. Ein weiteres Jungtier des Beverinrudels musste von der Wildhut heute Morgen erlegt werden, nachdem dieses bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde.

Dank des Monitorings durch die Wildhut des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden konnte die Bewegung der Wölfe des Beverinrudels kontinuierlich verfolgt werden. Die hohe Mobilität der Tiere und das schwierige Gelände hatten einen Eingriff bisher verhindert. Mit dem einsetzenden Schneefall drangen die Wölfe in tiefere Lagen vor. Die Entnahme des dritten Wolfs, eines männlichen Jungtiers, ist im Verlauf der letzten Woche im Tal in Siedlungsnähe erfolgt.

Unabhängig von den Regulationsbemühungen der Wildhut ist heute Morgen bei Cazis ein weiterer Jungwolf von einem Auto angefahren und schwer verletzt worden. Die Wildhut musste das Tier in der Folge erlösen. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der organisierten Erlegung der vergangenen Woche und dem heutigen Verkehrsunfall. Beim verunfallten Tier handelt es sich ebenfalls um einen männlichen Jungwolf aus dem Beverinrudel. Der verunfallte Jungwolf wird in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt dem Kontingent zur Regulierung des Beverinrudels angerechnet. 

Die Tiere werden nun im Tierspital der Universität Bern untersucht und an der Universität Lausanne genetisch identifiziert. Solange der Vollzug der Bestandsregulation andauert, werden keine weiteren Details zu Ort und Zeit der Aktionen bekannt gegeben.
 

Weitere Informationen in der Medienmitteilung vom 4. Oktober 2019


Auskunftsperson:
Hannes Jenny, Stv. Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei, Tel. 081 257 38 92, E-Mail Hannes.Jenny@ajf.gr.ch


Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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