Der Kanton Graubünden verzichtet im Sinne einer einheitlichen Regelung auf die jährliche jagdliche Schiesspflicht für das Jahr 2020. Bündner Jägerinnen und Jäger können daher das Patent der verschiedenen Jagden ohne Schiessnachweis erlangen. Ausserdem werden die Voraussetzungen für die Zulassung zur Waffen- und Schiessprüfung 2020 angepasst.
Das Erlangen eines Schiessnachweises ist für die Bündner Jägerinnen und Jäger Voraussetzung für den Patentbezug der verschiedenen Jagden. Aufgrund der vom Bundesrat vorgegebenen Schutzmassnahmen kann ein normaler jagdlicher wie militärischer Schiessbetrieb in diesem Jahr nicht gewährleistet werden, weshalb der Bund auf die obligatorische Schiesspflicht verzichtet. Zudem ist es noch unklar, ob es nach dem 8. Juni 2020 zu weiteren Lockerungen der Schutzmassnahmen kommt oder ob sich die Pandemie aufgrund einer folgenden Grippewelle wieder zuspitzt. Aufgrund der aktuellen Lage hat die Schweizerische Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) den Kantonen empfohlen, den jagdlichen Schiessnachweis im Jahr 2020 zu sistieren. Viele Kantone verzichten aufgrund der Pandemie des Coronavirus bereits jetzt auf deren Erfüllung im Jahr 2020.
Einheitliche Regelung
Aufgrund der genannten Schwierigkeiten und im Sinne einer einheitlichen Regelung unter den Kantonen wird auch in Graubünden auf die jährliche jagdliche Schiesspflicht für das Jahr 2020 verzichtet. Der jagdliche Schiessbetrieb in Graubünden wird in diesem Jahr so ausgerichtet, dass die Bündner Jägerschaft ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen kann, in dem sie vor Jagdbeginn ihre Treffsicherheit übt und ihre Jagdwaffe für die jeweilige Jagd einschiesst.
Kürzere Vorbereitung auf die Waffen- und Schiessprüfung 2020
Von den verfügten Schutzmassnahmen des Bundesrats ist ausserdem auch die Durchführung der Jagdeignungsprüfungen stark betroffen. Aufgrund der seit März verfügten Schutzmassnahmen des Bundesrats und der damit einhergehenden Einschränkungen in Bezug auf die Vorbereitungen auf die Jagdprüfung werden die Voraussetzungen für die Zulassung zur Waffen- und Schiessprüfung 2020 angepasst. Statt mindestens 30 Stunden Hegeleistung und 18 Stunden Waffen- und Schiessausbildung sind als Voraussetzung für die Zulassung zur Waffen- und Schiessprüfung im Jahr 2020 lediglich 10 Stunden Hegeleistung und 6 Stunden Waffen- und Schiessausbildung zu erbringen. Die Prüfungsanforderungen bleiben unverändert bestehen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch
- Adrian Arquint, Leiter Amt für Jagd und Fischerei, Tel. +41 81 257 38 91, E-Mail Adrian.Arquint@ajf.gr.ch
Gremium: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität
Quelle: dt Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität