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Die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) des Grossen Rats hat heute über diverse aufsichtsrechtliche Entscheide zu hängigen Verfahren bezüglich der angespannten Situation am Kantonsgericht Graubünden informiert. Darunter fallen Beschlüsse zu Anträgen auf Amtsenthebung gegen Angehörige des höchsten Bündner Gerichts.

Während eine Wahlempfehlung beim Gerichtspräsidenten Dr. Norbert Brunner obsolet ist, da dieser nicht zur Wiederwahl antritt, spricht die KJS für den Kantonsrichter Dr. Peter Schnyder eine Empfehlung zur Nichtwiederwahl durch den Grossen Rat im August aus. Zudem hat das mit 11 Grossratsmitgliedern aus allen Fraktionen besetzte Aufsichtsgremium die Ergebnisse des externen Fachberichts zu den Pendenzen und Verfahrensdauern am Kantonsgericht vorgelegt. Ebenso hat die KJS ihren zustimmenden Entscheid auf Aufhebung der Immunität von Dr. Norbert Brunner in einem Strafverfahren der Bündner Staatsanwaltschaft begründet.

Ein Antrag auf Amtsenthebung und ein Disziplinarverfahren am Bündner Kantonsgericht
Die KJS musste sich unter anderem mit der Bearbeitung eines Antrags auf Amtsenthebung gegen Kantonsrichter Dr. Peter Schnyder beschäftigen. Der Entscheid über eine Amtsenthebung ist alleine vom Grossen Rat zu fällen. Beim vorliegenden Fall handelt sich um ein Novum. Im Kanton Graubünden gab es bisher keine Beurteilung eines Amtsenthebungsantrags. Nicht nur die Auslegung der einschlägigen Gesetzestexte, sondern auch die fehlende Erfahrung auch aus anderen Kantonen führten zu einem grossen juristischen Aufwand. Der Antrag auf Amtsenthebung gegen Kantonsrichter Schnyder wurde vom ganzen Richterkollegium am 5. Juni 2019 gestellt. Die KJS leitete umgehend ein entsprechendes Verfahren ein. Im Anschluss wurde der betroffenen Partei rechtliches Gehör gewährt. Aufgrund der Aktenlage nach der Stellungnahme von Kantonsrichter Schnyder leitete die KJS ein weiteres aufsichtsrechtliches Verfahren gegen Kantonsgerichtspräsident Dr. Norbert Brunner ein, dem ebenfalls das notwendige rechtliche Gehör gewährt wurde. Zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes zog die Kommission Prof. Dr. Isabelle Häner von der Anwaltskanzlei Bratschi AG in Zürich bei. Am 7. Mai 2020 reichte Kantonsgerichtspräsident Brunner ein Ausstandbegehren zum Endentscheid gegen die Mitglieder der KJS ein. Dieses ist in der Junisession vom Grossen Rat zu beurteilen. Das Kantonsgericht hat in der Zwischenzeit den Antrag auf Amtsenthebung zurückgezogen.

Empfehlung auf Nichtwiederwahl
Parallel zu den Untersuchungsarbeiten oblag es der KJS, die Gesamterneuerungswahlen am Kantons- sowie am Verwaltungsgericht vorzubereiten. Um ein klareres Bild der Sachlage zu gewinnen, hat die KJS frühzeitig die Verschiebung dieser Wahlen vom Juni auf den August beantragt. Die Untersuchungen haben bei Dr. Schnyder einen ausgeprägten Individualismus und ein Beharren auf der eigenen Meinung in einer Art und Weise offenbart, die für eine Kollegialbehörde als unverträglich beurteilt werden müssen. Ausserdem sind bedeutende Amtspflichtverletzungen seitens Dr. Schnyder festgestellt worden. Die KJS hat deshalb einen Verweis ausgesprochen. Von der Aussprechung einer schwereren Disziplinarmassnahme und namentlich von der schwersten Massnahme der Amtsenthebung sah die KJS hingegen aus Gründen der Verhältnismässigkeit ab. Gleichzeitig hat die KJS entschieden, die Empfehlung auf Nichtwiederwahl abzugeben, da sie zur Auffassung gelangt ist, dass Dr. Schnyder die persönlichen Voraussetzungen für das Richteramt nicht erfüllt und eine geordnete Zusammenarbeit mit den Mitrichtern nicht mehr möglich scheint.

Ernsthafte Pflichtverletzung
Im Disziplinarverfahren gegen den Kantonsgerichtspräsidenten Dr. Norbert Brunner hat die KJS eine sehr ernsthafte Amtspflichtverletzung feststellen müssen. Diese steht im Zusammenhang mit einer unsachgemässen Behandlung eines Berufungsurteils in einem Erbrechtsfall, der auch medial mehrfach behandelt wurde. Gleichzeitig gilt es zu berücksichtigen, dass gegen Dr. Brunner in seiner langjährigen Tätigkeit noch nie eine ernsthafte aufsichtsrechtliche Anzeige eingegangen war und auch keine Disziplinarmassnahme ausgesprochen werden musste. In der Zwischenzeit hat Dr. Brunner ein Ausstandsbegehren gegen alle Mitglieder der KJS gestellt. Über dieses Begehren wird der Grosse Rat in der Junisession entscheiden. In der Folge wird die KJS darüber befinden, welche Sanktion gegen Dr. Brunner zu verhängen ist. Weil dieser auf eine weitere Kandidatur verzichtet, hatte die KJS keine Wahlempfehlung zu treffen.

Ermächtigung zur Aufhebung der Immunität erteilt
Neben diesen aufsichtsrechtlichen Untersuchungen sah sich die KJS mit einem strafrechtlichen Verfahren im Rahmen des bereits erwähnten Erbrechtsfalls konfrontiert. Die KJS ist befugt, über die Aufhebung der Immunität der Richterpersonen an den Oberen Gerichten zu befinden. Am 7. April 2020 fällte die KJS einstimmig den Ermächtigungsentscheid gegen Kantonsgerichtspräsident Dr. Norbert Brunner. Aufgrund des positiven Ermächtigungsentscheids führt aktuell die Bündner Staatsanwaltschaft eine entsprechende strafrechtliche Untersuchung durch. Das Strafverfahren ist nicht mehr Teil der Kommissionsarbeit.

Pendenzensituation: Empfehlung auf situative Entlastung und Support durch mehr Aktuare
Im Auftrag der KJS vom 5. November 2019 haben die Professoren Dr. Beat Stalder (Bern) und Dr. Felix Uhlmann (Zürich) die Ursachen der vielen Pendenzen und der langen Verfahrensdauer am Kantonsgericht Graubünden umfassend untersucht. Die zwei externen Experten stellen fest, dass die Anzahl Fallerledigungen in den vergangenen zwei Jahren am Kantonsgericht Graubünden insgesamt deutlich zugenommen hat. Gleichzeitig sind die Pendenzen laut Bericht seit 2011 stetig gestiegen, im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 haben sie sich praktisch verdoppelt. Die Experten haben die Bündner Zahlen mit jenen der Obergerichte der Kantone Zürich und Bern verglichen; diese weisen deutlich weniger Verfahren mit Verfahrensdauern von über 12 Monaten aus. Der Kantonsvergleich zeigt zudem, dass das Kantonsgericht Graubünden im Hinblick auf die Anzahl Richterstellen ausreichend besetzt ist. Eher knapp beziehungsweise unterdurchschnittlich beurteilen die Experten hingegen die personellen Ressourcen des Aktuariats. Die Experten empfehlen der KJS deshalb, nicht neue Richterstellen per se zu schaffen, sondern zusätzliche Möglichkeiten für den Einsatz von Ersatzrichtern für ausserordentliche Situationen und für eine beschränkte Zeit zu prüfen. Ebenso ist eine Aufstockung des Aktuariats um eine bis zwei Stellen zu prüfen, die für eine effiziente Bewältigung der Pendenzen eingesetzt werden sollen.

Beilagen:
- Bericht Stalder/Uhlmann
- Bericht im Verfahren Dr. Peter Schnyder
- Empfehlung Nichtwiederwahl Kantonsrichter Dr. iur. Peter Schnyder

Auskunftsperson:
Grossrat Ilario Bondolfi, Präsident Kommission für Justiz und Sicherheit, Tel. +41 81 257 01 83, E-Mail bondolfi@bba-advocati.ch


Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit

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