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Die Regierung hat die Botschaft für eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Im Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden aus dem Jahr 2013 hat das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit die Strukturen der Gesundheitsversorgung aufgezeigt, welche notwendig sind, damit der Kanton auch in Zukunft über ein alle Regionen versorgendes und wirtschaftlich tragbares Gesundheitsversorgungssystem verfügt. Das Leitbild enthält ein Bekenntnis zum heutigen dezentralen Spitalversorgungssystem.
Mit der Teilrevision will die Regierung die im Leitbild enthaltenen Massnahmen umsetzen, um Gesundheitsversorgungsregionen zu bilden und Anreize zur Bildung einer einzigen Trägerschaft der institutionellen Leistungserbringer in jeder Gesundheitsversorgungsregion zu schaffen.

Gesundheitsversorgungsregionen ersetzen Spitalregionen
Die heutige Einteilung des Kantons in Spitalregionen wird auf den Alters- und Pflegeheimbereich sowie den Spitexbereich ausgedehnt. Für die Gesundheitsversorgungsregion Churer Rheintal sieht der Revisionsentwurf die Bildung von drei Subregionen vor. Dafür ausschlaggebend sind die Einwohnerzahl, die Zahl der institutionellen Leistungserbringer für die Erfüllung der Aufgaben der stationären Pflege, der Betreuung von Langzeitpatienten und von betagten Personen, der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Gesundheitsförderung und Prävention. Die deckungsgleiche Ausgestaltung der Einzugsgebiete der Spitalregionen, der Alters- und Pflegeheimregionen und der Spitexregionen ermöglicht eine koordinierte Planung, eine optimale Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den institutionellen Leistungserbringern und damit auch eine optimale Ausgestaltung des Patientenflusses.

Nicht weiter verfolgt wird die im Revisionsentwurf enthaltene Verpflichtung der Gemeinden einer Gesundheitsversorgungsregion, eine Stiftung zu errichten, welcher die Träger der Spitäler, der Alters- und Pflegeheime und der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung die strategische und operative Betriebsführung übertragen können. Eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden lehnte diesen Vorschlag ab.

Finanzielle Anreize für die Bildung einer einzigen Trägerschaft
Die aktuellen wie auch die noch anstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen verlangen nach einem Zusammenschluss oder zumindest einer verstärkten Zusammenarbeit der institutionellen Leistungsanbieter in einer Gesundheitsversorgungsregion auf strategischer und operativer Ebene. Die Spitäler, mit Ausnahme des Kantonsspitals Graubünden, die Alters- und Pflegeheime und die Spitexdienste im Kanton Graubünden verfügen über eine zu kleine Betriebsgrösse, um den sich zunehmend verschärfenden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und den damit verbundenen Herausforderungen längerfristig wirkungsvoll begegnen zu können.

Der Zusammenschluss wie auch die verstärkte Zusammenarbeit der institutionellen Leistungserbringer soll deshalb vom Kanton durch finanzielle Anreize gefördert werden. Insgesamt wird ein Verpflichtungskredit von fünf Millionen Franken beantragt. Voraussetzung für entsprechende Beiträge soll sein, dass die Projekte eines der folgenden Strukturoptimierungen zum Ziel haben: Die Übertragung der strategischen und operativen Betriebsführung aller institutionellen Leistungserbringer in einer Gesundheitsversorgungsregion beziehungsweise einer Subregion, den Zusammenschluss von Leistungserbringern in diesen Regionen oder die Vernetzung und Koordination der institutionellen Leistungserbringer in einer Gesundheitsversorgungsregion. Zusätzlich wird verlangt, dass die Projekte im Einklang mit der kantonalen Gesundheitspolitik stehen und einen Beitrag zur Sicherstellung der dezentralen Gesundheitsversorgung leisten. Projekte zum Zusammenschluss von Gesundheitsversorgungsregionen sollen ebenfalls durch Beiträge unterstützt werden.

Die Umsetzung dieser Massnahmen zur Optimierung der Strukturen der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden soll dazu beitragen, dass der Kanton auch längerfristig über ein qualitativ hochstehendes und wirtschaftlich tragbares Gesundheitssystem verfügt, dass alle Regionen versorgt.

Die Behandlung der Botschaft ist der Augustsession 2020 des Grossen Rates vorgesehen.

Beilage:
Botschaft & Korrigenda

Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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