Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Reform des Finanzausgleichs im Kanton Graubünden (FA-Reform) trat auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Das bis dahin geltende System mit einem direkten und indirekten Finanzausgleich wurde durch ein grundlegend neues, modernes Ausgleichssystem abgelöst. Die Regierung hat erstmals einen Bericht erarbeitet, der den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs aufzeigt. Sie gelangt dabei zu einem eindeutigen Fazit: Das Finanzausgleichssystem in Graubünden ist erfolgreich und erreicht die gesetzten Ziele!

Der Wirksamkeitsbericht der Regierung zeigt auf, dass die Ausgleichsinstrumente einen erfreulichen Einfluss haben. So konnten die Instrumente Ressourcenausgleich, Gebirgs- und Schullastenausgleich sowie Soziallastenausgleich eine positive Wirkung entfalten. Daneben profitieren die Gemeinden in allen drei untersuchten Dimensionen vom neuen System.

Vollzug und Finanzaufsicht funktionieren
Nach einigen Schwierigkeiten zu Beginn der Umstellung auf das neue Finanzausgleichssystem wurden die verwaltungsinternen Prozesse angepasst, wodurch der Vollzug nun funktioniert. Die Schwierigkeiten waren auf die Umstellung von langjährigen Abläufen sowie auf die Einführung von neuen Berechnungstools zurückzuführen.

Gleichzeitig mit der FA-Reform trat auch eine neue, präventiv wirkende Finanzaufsicht über die Gemeinden in Kraft. Auch wenn primär die Gemeinden für die Haushaltsentwicklung zuständig sind, kann der Kanton in kritischen Fällen eingreifen. Die Anzahl der verhängten Interventionen des Kantons blieb äusserst klein und beschränkte sich fast ausschliesslich auf jene Gemeinden, die bereits im früheren Finanzausgleich als "sonderbedarfsausgleichsberechtigt" anerkannt waren.

Regierung sieht noch Raum für Verbesserungen
Auch wenn der Finanzausgleich sehr gut funktioniert, schlägt die Regierung einige Verbesserungen im Rahmen einer Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes vor. So sollen neben einigen formalen Bereinigungen die Quellensteuern sowie die Gewinn- und Kapitalsteuern für die Ressourcenstärke neu nur noch zum vom Grossen Rat festgesetzten Steuerfuss berücksichtigt werden. Ausserdem soll die Regierung im Zusammenhang mit der kantonalen Umsetzung der eidgenössischen Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) die Möglichkeit erhalten, die Mittel des Ressourcenausgleichs zu kürzen. Damit soll der Ressourcenausgleich steuerbarer gemacht werden. Eine weitere Anpassung betrifft die Vorschrift der Gemeinden, den Schullastenausgleich buchhalterisch zweckbinden zu müssen. In Zukunft sollen diese Mittel zweckfrei ausgerichtet werden. Zudem sollen die formellen Rechtsgrundlagen für die Rückerstattung von ungerechtfertigten Beiträgen des Soziallastenausgleichs und für eine nachträgliche Korrektur von fehlerhaften Berechnungen des Ressourcen- sowie des Gebirgs- und Schullastenausgleichs geschaffen werden.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Oktobersession 2020 beraten.


Beilage:
Botschaft


Auskunftspersonen: 
- Regierungspräsident Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01, E-Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. +41 81 257 23 81, E-Mail Thomas.Kollegger@afg.gr.ch 


Gremium: Regierung 
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden

Neuer Artikel