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Am 27. September 2020 stimmt die Schweizer Bevölkerung über das neue eidgenössische Jagdgesetz ab. Das revidierte Jagdgesetz bietet eine pragmatische Lösung für den Umgang mit dem wachsenden Wolfsbestand, indem die Kantone diesen neu vorausschauend regulieren können. Die Regierung unterstützt die Vorlage und bietet Hand für einen sachgerechten Vollzug. Sie wird die weitere Entwicklung mit Blick auf allfälligen zusätzlichen Handlungsbedarf aufmerksam verfolgen.

Graubünden ist bisher der einzige Kanton, der sich umfassend mit der Thematik der Grossraubtiere auseinandersetzen musste. Neben periodisch auftretenden Bären und einer namhaften Luchspopulation hat sich besonders der Wolf in den letzten zwei Jahren sukzessive im ganzen Kanton ausgebreitet und durch eine stark zunehmende Zahl von Ereignissen erhebliche Probleme für die Landwirtschaft verursacht. Zudem schafft die hohe Wolfsdichte zunehmend Probleme für den Tourismus, wenn Tiere auf Weiden und den Alpen gegenüber Gästen ein aggressives Abwehrverhalten zeigen. Aus Sicht der Regierung besteht klarerweise Handlungsbedarf.

Auch Rindviehhaltung von der Wolfspräsenz zunehmend betroffen
Von den Herausforderungen im Umgang mit den Grossraubtieren ist die Landwirtschaft in besonderem Mass betroffen. Auch der Tourismus ist konfrontiert. Aufgrund der jüngsten Vorkommnisse in Graubünden ist eine konfliktbringende Entwicklung des Verhaltens einzelner Wölfe, aber auch einzelner Rudel, zu erkennen. Dabei zeigt sich immer deutlicher ein neues Problemfeld. Bedeutete die Wolfspräsenz bis vor Kurzem vor allem für die Kleinviehhalter eine zusätzliche Herausforderung (Wolfsrisse und Herdenschutz), so mehren sich in jüngster Zeit zunehmend auch negative Meldungen von Rindviehbesitzern. Berichtet wird von Wolfsangriffen auf Mutterkuhherden und den damit einhergehenden Sicherheitsproblemen für nicht beteiligte Drittpersonen (Passanten, Wanderer, Biker), aber auch für die Landwirtinnen und Landwirte bzw. Tierhalterinnen und Tierhalter sowie deren Personal selber. Aufgrund der Wolfspräsenz aufgescheuchte Tiere der Rindviehgattung bergen eine Gefahr, wenn sie auf Weiden und Alpen gegenüber Gästen und Personal ein aggressives Abwehrverhalten entwickeln. In jüngster Zeit mussten ausserdem Nutzungen und Risse von Tieren der Rindergattung, insbesondere von Kälbern, festgestellt werden. Die Herausforderungen erlangen so eine weitere Entwicklungsstufe. Zusätzlich treten so neu auch die allgemeine Sorge bezüglich der öffentlichen Sicherheit sowie die konkreten Herausforderungen bezüglich der möglichen Schutzmassnahmen in der Rindviehhaltung in den Vordergrund einer breit geführten Diskussion.

Neues Jagdgesetz ermöglicht Regulierung – Wolf bleibt geschützt
Das teilrevidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen Rechnung. Es erlaubt den Kantonen, den Wolfsbestand verantwortungsbewusst zu regulieren, um Schäden an Nutztieren zu verhindern. Auch sollen die Wölfe die Scheu vor Menschen behalten. Der regulierende Abschuss von Wolfswelpen aus einem Rudel ist aufgrund der Erfahrungen des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) langfristig die einzige effektive Massnahme zur Vergrämung von Wölfen beziehungsweise Wolfsrudeln.

Der Wildtierbestand ist nicht nur beim Rot- und Schwarzwild sowie beim Stein- und Gämswild zu regulieren, sondern bei Bedarf auch beim Wolf. Dies ist notwendig, um auch andere wichtige Bedürfnisse und Ansprüche an unseren Lebens-, Kultur- und Naturraum gebührend zu berücksichtigen und zu bewahren. Nur so ist eine Koexistenz in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft denkbar. Und nur so wird es möglich sein, auch beispielsweise die Alpwirtschaft weiterhin zu betreiben.

Um die anstehenden Hürden rund um die Grossraubtierproblematik erfolgreich bestehen zu können, benötigen die Vollzugsbehörden die mit dem teilrevidierten Jagdgesetz vorgesehenen Instrumente. Aus diesem Grund unterstützt die Regierung die Vorlage. Die Regierung steht diesbezüglich auch in Kontakt mit den Regierungen der benachbarten Kantone Glarus, St. Gallen, Tessin und Uri.

Es braucht zusätzliche Schritte
Die Regierung anerkennt, dass das teilrevidierte Jagdgesetz in die politisch für Graubünden vorteilhafte Richtung zielt und den aktuellen Herausforderungen ausgewogen begegnen will. Sie verbindet damit die Erwartung, dass die eidgenössische Ausführungsgesetzgebung die rechtlichen Handlungsspielräume gemäss dem erneuerten Gesetz ausschöpft.

Aufgrund der Erfahrungen in den jüngsten Jahren und der daraus ableitbaren weiteren Entwicklung zielt die Aufmerksamkeit der Regierung gleichzeitig schon heute auch darauf, dass für eine wirklich nachhaltige Koexistenz von Mensch und Wolf mittel- bis langfristig weitere Schritte unausweichlich werden. Dabei müssen neue Ansätze entwickelt werden. Mit deren Aufarbeitung durch den Bund sollte unter Einbezug der Kantone zeitnah begonnen werden. Gesetzgebungsarbeiten sind aufwändig, die aktuelle Teilrevision geht auf eine Initialisierung auf Bundesebene vor rund sieben Jahren zurück. In die Überlegungen einzubeziehen sind eine Begrenzung der Wolfspopulation nach einer bestimmten Zahl an Einzeltieren je Gebiet, ohne dabei die Population oder den Arterhalt im Alpenraum zu gefährden. Gleichermassen müssen die Festlegung einer für den Schweizer Alpenbogen und deren Kantone maximalen Zahl von Rudeln und die Regulierung über die Zahl der Rudel Bestandteil der Gesamtbetrachtung sein, wobei gestützt auf eine Interessenabwägung wolfsfreie Gebiete beziehungsweise Zonen zu prüfen sind.

Auskunftsperson betreffend Grossraubtiere
Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E‑Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch

Auskunftsperson betreffend Herdenschutz
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei

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