Regierungsmitteilung vom 27. August 2020
- Seiteninformationen
- Erste Mitteilung
- Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung verlängert die Anmeldefrist für Gesuche für Beiträge aus dem COVID-19-Härtefallfonds und erhöht gleichzeitig die Umsatzgrenze. Zudem fördert sie mit einem Kantonsbeitrag die Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Produkten.
COVID-19-Härtefallfonds: Regierung verlängert Anmeldefrist und erhöht Umsatzgrenze
Zur Minderung von wirtschaftlichen Härtefällen im
Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Kanton einen Härtefallfonds im Umfang
von insgesamt 10 Millionen Franken eingerichtet. So werden kleinere Unternehmen
mit Sitz im Kanton Graubünden, die infolge der behördlichen Massnahmen zur
Bekämpfung des Coronavirus besonders schwer betroffen sind, mittels A-Fonds-perdu-Beiträgen
von bis zu 30 000 Franken unterstützt.
Die Regierung verlängert nun die Anmeldefrist für Gesuche
bis zum 18. Oktober 2020. Ausserdem erhöht die Regierung die Umsatzgrenze.
Waren bisher nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 2,5 Millionen
Franken berechtigt ein Gesuch zu stellen, so können neu auch Unternehmen mit
einem Jahresumsatz von bis zu 3,75 Millionen Franken eine Unterstützung aus dem
Härtefallfonds beantragen. Die Unternehmen haben in ihrem Gesuch genau
darzulegen und zu begründen, weshalb bei ihnen ein Härtefall beziehungsweise
eine besonders schwere Betroffenheit infolge des Coronavirus (gemäss Kriterien
der kantonalen COVID-19-Härtefallverordnung) vorliegt. Dem Gesuch sind die
erforderlichen Unterlagen beizulegen.
Weitere
Informationen:
www.dvs.gr.ch, Härtefallfonds
Zur Minderung von wirtschaftlichen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
hat der Kanton einen Härtefallfonds im Umfang von insgesamt 10 Millionen
Franken eingerichtet.
Regionale Produkte werden sichtbarer
Die Regionalität, die Herkunft der Rohstoffe wie auch kurze
Verarbeitungswege bis hin zu den regionalen Warenflüssen rücken in den Fokus der
Konsumentinnen und Konsumenten. Der Kanton Graubünden unterstützt als
Daueraufgabe die Verbesserung der regionalen Wertschöpfung durch Investitionen
in die Infrastruktur und in eine bessere Vermarktung der regionalen landwirtschaftlichen
Produkte. Kostenmässig befinden sich allerdings viele Konzepte in einem
Zielkonflikt: sie müssen ein Sortiment von einer gewissen Breite anbieten, um
für Kunden attraktiv zu sein, erzielen dann aber kaum Grössenvorteile. Die
Geschäftsidee "wir machen die Regionalität sichtbar" will genau an
dieser Stelle ansetzen.
Die Regierung sichert dem Start-up-Unternehmen Graubünden
Vivonda AG für das Projekt "wir machen die Regionalität sichtbar"
einen Kantonsbeitrag von maximal 1,08 Millionen Franken zu. Hinzu kommt
ein Bundesbeitrag in der Höhe von 160 000 Franken, welcher dem Projekt für die
Umsetzungsphase in den Jahren 2021–2023 zur Verfügung steht. Das Unternehmen
soll damit eine professionelle Struktur schaffen, welche die Bündner Produkte
vermarktet und an verschiedenen Standorten im Kanton Graubünden sowie über
bestehende Verteiler schweizweit verkauft. Ein wesentlicher Teil des
Geschäftsmodells der Graubünden Vivonda AG ist zudem eine eigene Produktion.
Die Graubünden Vivonda AG plant in einem ersten Schritt in die Technologie der
Trocknung zu investieren, um Früchte oder Gemüse trocknen zu können. Für den
Vertrieb und die Vermarktung der regionalen Produkte ist ein erster Verkaufsstandort
in Jenaz neben der Biokäserei Prättigau geplant, der gleichzeitig auch als
Produktionsstandort und Verteillager für weitere Verkaufspunkte dient. Als
erster zusätzlicher Verkaufspunkt wird in der Raststätte Heidiland in Maienfeld
gestartet, da dort die Möglichkeit besteht, das Geschäftsmodell zu testen, ohne
grosse Investitionen zu tätigen. Für den Aufbau der ersten Verkaufsstandorte in
Jenaz und in Maienfeld sind Investitionen von insgesamt 4,14 Millionen Franken
vorgesehen.
© Graubünden Vivonda AG
Die Regionalität, die Herkunft der Rohstoffe wie auch kurze Verarbeitungswege bis hin zu den regionalen Warenflüssen rücken in den Fokus der Konsumentinnen und Konsumenten.
Lesen und Schreiben lernen in Sursilvan, Surmiran und Italienisch
Das Amt für Volksschule und Sport erhält von der Regierung
grünes Licht für die Erarbeitung einer Fibel in Sursilvan, Surmiran und
Italienisch. Ein solches Erstlese- und Schreiblehrmittel ist bereits seit
Sommer 2016 an den Schulen mit Schulsprache Puter, Vallader und Sutsilvan
obligatorisch im Einsatz und hat sich dort bewährt. Das Konzept soll deshalb
auch für die neuen Fibeln in den weiteren Schulsprachen Sursilvan, Surmiran und
Italienisch Verwendung finden. Die Schulen und Klassen, welche in Rumantsch
Grischun unterrichten, können weiterhin auf die im Jahr 2007 erschienene
Lesefibel "Passins" zurückgreifen.
Die neuen Fibeln sind konzeptionell dem deutschsprachigen
Lehrmittel "Leseschlau" nachempfunden und verbinden dieses mit
grafischen Elementen der aktuellen Fibel "Passins" in Rumantsch
Grischun. Nach dieser Methode werden die Kinder in einer ersten Phase mit
Lauttafeln Wörter lesen und legen. Erst in einer zweiten Phase widmen sie sich
den Buchstaben. Diese werden erst dann eingeführt, wenn sich die Kinder auf der
Lautebene sicher fühlen. Dies kommt vor allem schwächeren Kindern entgegen,
aber auch Kindern, die bei Schuleintritt bereits lesen können, sowie
Fremdsprachigen. Zudem kann auch in der Logopädie sowie im Kindergarten mit
Elementen daraus gearbeitet werden. Die Kosten für die Erarbeitung und
Produktion der Lehrmittel betragen rund 640 000 Franken.
Das Amt für Volksschule und Sport erhält von der Regierung grünes Licht für die
Erarbeitung einer Fibel in Sursilvan, Surmiran und Italienisch.
Neuer Artikel
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden