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Die wirtschaftlichen Potenziale in besonders peripheren Berggebieten sollen besser freigesetzt werden. Dafür hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein spezifisches Programm für die Berggebietskantone für die Periode 2020–2023 lanciert. Für die Umsetzung des sogenannten "Berggebietsprogramm Graubünden 2020–2023" stehen ab sofort insgesamt 3,4 Millionen Franken zur Verfügung.

Primäres Ziel des Berggebietsprogramms ist es, in den peripheren Berggebieten wirtschaftliche Entwicklungsimpulse zu setzen. Mit Pilotmassnahmen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) sollen Potenziale dieser Regionen ausgeschöpft werden. Der Fokus der NRP‑Pilotmassnahmen liegt auf der Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, dem Schaffen von Arbeitsplätzen sowie der Steigerung der Wertschöpfung. Des Weiteren wird mit den NRP‑Pilotmassnahmen das Ziel verfolgt, die Wirkung neuer Massnahmen zu testen und rasch konkrete Erfahrungen zu sammeln, um die NRP gegebenenfalls so weiter zu entwickeln, dass sie besser auf die besonderen Herausforderungen der peripheren Berggebiete eingehen kann.

Zusätzliche Mittel für kleinere Infrastrukturen
Im Rahmen des "Berggebietsprogramms Graubünden 2020–2023" können ergänzend zu den bestehenden Massnahmen des kantonalen NRP‑Umsetzungsprogramms 2020–2023 Vorhaben in fünf zusätzlichen Themenfeldern mit A‑Fonds‑perdu‑Beiträgen unterstützt werden. So können beispielsweise kleinere touristische Infrastrukturen mit regionaler Ausstrahlung mit A‑Fonds‑perdu‑Beiträgen gefördert werden. Für die Förderung von sogenannten Vorleistungen, also Abklärungen zur Machbarkeit von Ideen oder zur Bildung von Trägerschaften, stehen ebenfalls zusätzliche Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus können innovative Kleinprojekte mit Risikobeiträgen unterstützt werden.

Strategische Planung der Regionalpolitik
Dem Kanton Graubünden stehen zu diesem Zweck 3,4 Millionen Franken zur Verfügung. 70 Prozent gehen zulasten des Bundes, 30 Prozent trägt der Kanton Graubünden. Die Erkenntnisse, welche mit den Projekten im Rahmen dieser Pilotmassnahmen gemacht werden, sollen gemäss Bund in die strategische Planung der Regionalpolitik ab 2024 einfliessen.

Die Kriterien zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des "Berggebietsprogramms Graubünden 2020–2023" sowie ein entsprechendes Gesuchformular für Antragsstellende sind auf der Webseite des Amts für Wirtschaft und Tourismus verfügbar.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch


Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales

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