Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit hat weitere aufsichtsrechtliche Entscheide zu diversen hängigen Verfahren am Kantonsgericht Graubünden gefällt. Dazu gehört ein Verweis.
Im Zuge der diversen aufsichtsrechtlichen Verfahren am Kantonsgericht Graubünden eröffnete und führte die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) auch ein Verfahren gegen Kantonsgerichtspräsident Dr. Norbert Brunner durch. Die KJS hatte im Frühjahr eine Amtspflichtverletzung festgestellt. Diese steht im Zusammenhang mit einer unsachgemässen Behandlung eines Berufungsverfahrens um eine Erbrechtsstreitigkeit. Am 7. Mai 2020 reichte Dr. Norbert Brunner ein Ausstandsbegehren gegen alle Mitglieder der KJS ein, welches vom Grossen Rat am 17. Juni 2020 abgelehnt wurde. Dagegen reichte Dr. Norbert Brunner Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden ein. Dieses Gesuch wurde vom Instruktionsrichter am Verwaltungsgericht am 11. September 2020 abgelehnt –mit der hauptsächlichen Begründung, dass das öffentliche Interesse an einer reibungslosen und zeitgerechten Aufsichtstätigkeit die privaten Interessen von Dr. Norbert Brunner überwiegen. Dieser Entscheid wurde von Dr. Norbert Brunner erneut beim Verwaltungsgericht angefochten.
Verweis für Dr. Nobert Brunner
Aufgrund des Entscheids des Instruktionsrichters ist die KJS in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung nach wie vor befugt, ihre aufsichtsrechtlichen Aufgaben auszuüben. An der Sitzung vom 8. Oktober 2020 hat sie deshalb beschlossen, das Aufsichtsverfahren gegen Kantonsgerichtspräsident Dr. Norbert Brunner abzuschliessen und ihn mit einem Verweis zu sanktionieren. Von einer schärferen Sanktion sieht die KJS ab, weil seitens Dr. Norbert Brunner in seiner langjährigen Tätigkeit keine weiteren Amtspflichtverletzungen vorgekommen waren. Dieses Vorgehen der Kommission liegt im öffentlichen Interesse und ist aus Gründen der Rechtsgleichheit angezeigt. Mit dem Rücktritt von Dr. Norbert Brunner als Richter am Kantonsgericht erlischt auf Ende des laufenden Jahres die Disziplinargewalt der KJS.
Pendenter Antrag auf Amtsenthebung von Dr. Norbert Brunner
Die KJS hat sich noch mit einer weiteren Pendenz aus den Verfahren rund ums Kantonsgericht befasst: So hatte Kantonsrichter Dr. Peter Schnyder am 15. Mai 2020 einen Antrag auf Amtsenthebung gegen Dr. Norbert Brunner und gegen Kantonsrichter Davide Pedrotti gestellt. Für Amtsenthebungen von Kantonsrichtern ist der Grosse Rat zuständig. Während der Antrag auf Amtsenthebung gegen Kantonsrichter Davide Pedrotti bereits rechtskräftig vom Grossen Rat abgewiesen wurde, hat der Grosse Rat über die Amtsenthebung von Dr. Norbert Brunner noch nicht beraten und entschieden.
Aufgrund der hängigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat die KJS erst am 26. Oktober 2020 der Präsidentenkonferenz des Grossen Rats (PK) den Antrag gestellt, kein Amtsenthebungsverfahren gegenüber Dr. Norbert Brunner einzuleiten.
Beilage:
Zusammenfassung des Berichts der KJS
Auskunftsperson:
Grossrat Gian Derungs, Präsident Kommission für Justiz und Sicherheit, Tel. +41 81 257 22 32, E‑Mail Gian.Derungs@derungs-gu.ch
Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit