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Die Regierung gibt grünes Licht für das neue Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale und nimmt die Petition "Keine Hauruckübungen in Graubünden" zur Kenntnis.

Neues Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale genehmigt

Die Regierung genehmigt das neue Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz). Die ilz ist eine öffentlich‑rechtliche Körperschaft der Kantone, welche diese bei der Sicherstellung eines qualitativ hochstehenden Angebots an Lehrmitteln unterstützt. Die Lehrmittelentwicklung der deutsch- und mehrsprachigen Kantone wird seit 1973 im Rahmen der ilz koordiniert. Mitglieder der ilz sind die 21 Kantone der deutsch- und mehrsprachigen Schweiz (inklusive Graubünden) sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Das neue Statut führt nun zu einer grundlegenden Reorganisation der Lehrmittelzentrale. Neu wird die bisher unabhängige Geschäftsstelle mit einer Leistungsvereinbarung an die Bildungsdirektorenkonferenz Zentralschweiz (BKZ) angegliedert. Die kantonalen Lehrmittelverlage und Lehrmittelstellen werden im neuen Statut nicht mehr erwähnt und sind auch nicht mehr beitragspflichtig. Die Finanzierung der ilz erfolgt ab 2022 lediglich über die jährlichen Beiträge der Mitgliederkantone, welche pro Einwohner erhoben werden.

Die Regierung genehmigt das neue Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz).

Regierung nimmt Petition "Keine Hauruckübungen in Graubünden" zur Kenntnis

Die Regierung beantwortet die Petition "Keine Hauruckübungen in Graubünden" bezüglich der Coronapandemie. Die Petitionäre kritisieren die fehlende Vorlaufzeit bei der Umsetzung von kantonalen COVID‑19‑Massnahmen. Weiter fordern sie die Definition von klar messbaren Kriterien in Bezug auf die Dauer der getroffenen Massnahmen. Die Petition wurde von 1150 Personen unterstützt.
Die Regierung hat Verständnis für das Anliegen nach einer längeren Vorlaufzeit im Zusammenhang mit der Verfügung von COVID-19-Massnahmen. Leider ist eine solche aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren nicht immer möglich. So können Umstände auftreten, die sofortiges Handeln erfordern. Zu denken ist etwa an kurzfristige und markante Veränderungen der Epidemielage oder an dringliche Anschlussmassnahmen zu Handlungen des Bundes. Die Regierung ist jedoch bestrebt, wo immer möglich eine genügend lange Vorlaufzeit einzuhalten.
Auch für das zweite Anliegen betreffend die klare Definition von Kriterien hat die Regierung Verständnis. Allerdings haben die bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland in Zusammenhang mit der Coronapandemie gezeigt, dass es aufgrund der Komplexität des Geschehens und der Verhältnisse äusserst schwierig ist, die Einführung, Verschärfung und Aufhebung von Massnahmen im Voraus an verbindliche Kriterien zu knüpfen. Die Regierung wird aber weiterhin versuchen, auch diesbezüglich so viel Transparenz und Vorhersehbarkeit wie möglich zu schaffen.

Die Regierung beantwortet die Petition "Keine Hauruckübungen in Graubünden" bezüglich der Coronapandemie. 

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden