Regierungsmitteilung vom 25. Februar 2021
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Die Regierung verleiht dem Schriftsteller Leo Tuor den Bündner Kulturpreis 2021. Zudem ermöglicht sie Corona-Betriebstestungen in der kantonalen Verwaltung und genehmigt zwei Strassenbauprojekte in Ftan und Rossa.
Bündner Kulturpreis 2021 geht an Leo Tuor
Die Regierung
vergibt den Bündner Kulturpreis 2021 an Leo Tuor. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert. Der Schriftsteller aus Sumvitg bereichert die Literatur mit
packenden und phantasievollen Geschichten. Seine wachen Augen, sein kulturelles
Wissen und seine Lust auf formale Erfindungen und Experimente bescheren den
Leserinnen und Lesern ein vielfältiges Bild der Surselva und der Lebenswelten
in den alpinen Räumen. Als sein Hauptwerk kann die Surselver Trilogie
Giacumbert Nau (1988), Onna Maria Tumera (2002), Settembrini (2006) bezeichnet
werden. Bereits mehrfach wurde Leo Tuor für sein Schaffen mit namhaften
Auszeichnungen gewürdigt, unter anderem mit dem Schweizerischen Schillerpreis (2007)
und dem Bündner Literaturpreis (2009).
In Zürich, Fribourg
und Berlin studierte Leo Tuor Philosophie, Geschichte und Literatur. Dennoch
verbrachte der heute 62-jährige Schriftsteller viele Jahre lang den Sommer als
Schafhirt auf der Greina und den Herbst als Jäger auf Carpet.
©Ayse Yavas
Im Weiteren vergibt
die Regierung sechs Anerkennungspreise und fünf Förderpreise in der Höhe von je
20 000 Franken. Die Preise werden, sofern die Massnahmen zur Bekämpfung des
Coronavirus dies zulassen, im Rahmen einer Feier am 28. Mai 2021 in Sumvitg
überreicht.
Liste aller Preisträgerinnen und Preisträger 2021
Die Regierung vergibt den Bündner Kulturpreis
2021 an Leo Tuor. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert.
Wettbewerbsverzerrende Klauseln von Online-Buchungsplattformen
Die Regierung nimmt
Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft,
Bildung und Forschung (WBF) betreffend Änderung des Bundesgesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG). Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht ein
Verbot von Preisbindungsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen
Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben vor – sogenannte Preisparitätsklauseln.
In solchen Klauseln werden die Beherbergungsbetriebe verpflichtet, auf keinem
anderen Vertriebskanal günstigere Übernachtungspreise anzubieten oder zumindest
auf ihrer eigenen Internetseite keinen tieferen Preis anzubieten als den auf
der Online-Buchungsplattform angegebenen.
Durch die Nutzung
von Online-Buchungsplattformen haben Beherbergungsbetriebe eine höhere
Reichweite und eine gute Sichtbarkeit. Sie können dadurch neue Märkte einfacher
erschliessen. Allerdings ist auch eine grosse Abhängigkeit der
Beherbergungsbetriebe von diesen Plattformen entstanden. Für den Kanton
Graubünden, dessen Wertschöpfung stark vom Tourismus abhängig ist, gilt es,
diese bedrohliche Entwicklung aufzuhalten. Folgerichtig unterstützt die
Regierung die Gesetzesvorlage. Ihr geht der Vorschlag allerdings zu wenig weit,
weil diese nur auf Preisbindungen abzielt. In der Praxis muss leider
festgestellt werden, dass von Online-Buchungsplattformen oftmals weitere
indirekte Mittel eingesetzt werden, um Druck auf die touristischen
Leistungsträger auszuüben. Dazu gehören zum Beispiel ein Ranking in den
Suchmaschinen oder Verpflichtungen für Verfügbarkeiten und Ähnliches. Derartige
Konditionenparitätsklauseln sind ebenfalls diskriminierend und
wettbewerbsverzerrend. Deshalb müssen auch diese ausgeschlossen werden.
Vernehmlassungen des
Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Die Regierung nimmt Stellung zu einer
Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung
und Forschung (WBF) betreffend Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG).
Kantonale Verwaltung nimmt an Corona-Betriebstestungen teil
Im Rahmen der
Corona-Pandemiebekämpfung hat die Regierung am 12. Januar 2021
Betriebstestungen als Teil des Gesamtschutzkonzepts des Kantons Graubünden
genehmigt. Das Testkonzept für Betriebs- und Schultestungen sieht die regelmässige
Testung der Arbeitnehmenden in Betrieben sowie von Schülerinnen und Schülern,
Lernenden und Studierenden sowie Lehrpersonen in Schulen mittels eines
PCR-Speicheltests vor. Mit der
Teilnahme der kantonalen Verwaltung als grösster Arbeitgeber im Kanton will die
Regierung ein positives Zeichen setzen und die Verantwortung als Arbeitgeberin
im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Vorsorge) wahrnehmen. Zudem
soll das Risiko eines Ausfalls von systemrelevanten Bereichen minimiert werden,
indem infizierte aber symptomlose Personen frühzeitig erkannt und isoliert
werden.
Das Ziel ist es,
dass alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung
an den Betriebstests teilnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig.
Letztendlich geht es aber darum, möglichst viele Personen zu erreichen, um die
Pandemie einzudämmen. Teilnehmende Mitarbeitende im Homeoffice werden bis auf
Weiteres nicht getestet, sie müssen aber regelmässig einen Frageboden
ausfüllen. So kann rasch auf Veränderungen reagiert werden und dem
Mitarbeitenden gegebenenfalls ein Test empfohlen werden. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass sich im
Schnitt 85 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebstestungen beteiligen.
Das Ziel ist es, dass alle interessierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung an den Betriebstests
teilnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig. Letztendlich geht es aber
darum, möglichst viele Personen zu erreichen, um die Pandemie einzudämmen.
Ftanerstrasse wird verbreitert
Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt zur
Korrektion des 1,3 Kilometer langen Abschnitts der Ftanerstrasse zwischen
Varansuns und Tasnan. Hauptziele des Projekts sind die Erneuerung und
gleichzeitige Verbreiterung der Strasse. Zudem wird eine neue Strassenentwässerung
realisiert, welche aktuell mangelhaft oder teilweise gar nicht vorhanden ist. Die
angestrebte Verbreiterung erfolgt ausschliesslich talseitig, wodurch die engen
Verhältnisse aufgeweitet und somit die Sicht und Kreuzungsmöglichkeiten
verbessert werden. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 8,8 Millionen
Franken.
Foto 2,
Foto 3
Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt zur
Korrektion des 1,3 Kilometer langen Abschnitts der Ftanerstrasse zwischen
Varansuns und Tasnan. Die Gesamtkosten
des Projekts betragen rund 8,8 Millionen Franken.
Kantonsstrasse in Rossa muss saniert werden
Die Regierung gibt
grünes Licht für das Auflageprojekt für die Sanierung der Rossastrasse. Die
Kantonsstrasse im Zentrum der Gemeinde Rossa ist in einem mangelhaften Zustand.
Daher muss diese auf dem 420 Meter langen Abschnitt zwischen dem Stützpunkt des
Tiefbauamts und der Piazza di Giro erneuert werden. Vor allem die Qualität des
Strassenoberbaus soll erhöht, neue Werkleitungen verlegt sowie Mauern und
Mauerkronen erneuert werden. Die Kosten für das Projekt sind mit rund 1,4 Millionen Franken veranschlagt.
Foto 2,
Foto 3
Die Regierung gibt grünes Licht für das
Auflageprojekt für die Sanierung der Rossastrasse. Die Kosten für das
Projekt sind mit rund 1,4 Millionen Franken veranschlagt.
Bewährtes Frühwarnsystem in Brienz weiterhin im Einsatz
Bei
Brienz/Brinzauls ist eine grossräumige Rutschung in Bewegung, die sich aus der
Rutschung Dorf (unterer Teil der Rutschung) und der Rutschung Berg
zusammensetzt (oberer Teil). Aus den steilen Hangflanken der Rutschung Berg
(Gebiet Caltgeras) löst sich laufend Gestein, das vor allem die Kantonsstrasse
gefährdet. Aufgrund der grossen und in den vergangenen Jahren stark zunehmenden
Bewegungsraten der Rutschung Berg ist auch das Dorf Brienz/Brinzauls sowie die
weitere Umgebung durch grosse Felsstürze oder einen Bergsturz gefährdet.
Die Regierung
genehmigt nun die Fortführung des bewährten Frühwarnsystems, um die
Überwachung der Rutschung und die Frühwarnung vor möglichen Bergstürzen
weiterhin im erforderlichen Rahmen gewährleisten zu können. Mit dem
Überwachungs- und Alarmierungssystem werden die Verschiebungen am Berg und im
Dorf erfasst sowie weitere Erkenntnisse über die Bewegungsmechanismen erlangt.
Daraus wird eine Prognose über die zu erwartende Sturzaktivität gemacht und
eine allfällige Alarmierung vor Grossereignissen angestrebt. Mit der Umsetzung
des Projekts wird der Schutz des Strassenverkehrs sowie der Fraktion
Brienz/Brinzauls erhöht sowie erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen
geschützt.
Der Betrieb des
Frühwarnsystems ist für eine weitere Dauer von vier Jahren geplant. Als
Projektabschluss ist das Jahr 2024 vorgesehen. Die Kosten des Projekts betragen
rund 2,4 Millionen Franken.
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Die Regierung genehmigt die Fortführung des
bewährten Frühwarnsystems,
um die Überwachung der Rutschung und die Frühwarnung vor möglichen Bergstürzen
weiterhin im erforderlichen Rahmen gewährleisten zu können.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden