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Die kantonalen Auflagen für das Durchführen von Lagerveranstaltungen in Graubünden werden per 28. Juni 2021 aufgehoben. Damit reagiert das Gesundheitsamt auf die verbesserte epidemiologische Lage. Die Vorgaben des Bundes bleiben bestehen.

Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage wird die entsprechende Verfügung des Gesundheitsamtes per 28. Juni 2021 aufgehoben. Damit entfällt die Meldepflicht sowie der Nachweis von negativen Coronatests. Fortan gelten lediglich die Bundesvorgaben. Als Lager gilt jede organisierte Veranstaltung mit mehr als einer Übernachtung.

Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, einschliesslich Lagerunterkünfte sowie die Lagerleitungen/Lagerorganisationen, müssen weiterhin ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Das Gesundheitsamt appelliert an die Durchsetzung dieser Schutzkonzepte und das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. Fallhäufungen in Lagern können weitreichende Folgen für Teilnehmenden, deren Angehörige, Lagerhäuser und die Destinationen haben.


Auskunft:
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (ausschliesslich für Medienschaffende)


Gremium: Gesundheitsamt
Quelle: dt Gesundheitsamt

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