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Die Regierung nimmt Stellung zu einer geplanten Gesetzesänderung des Bundes im Bereich Natur- und Heimatschutz und spricht einen Kantonsbeitrag für die Erneuerung der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan.

Bund soll sich stärker an Mehrkosten für Naturschutzflächen beteiligen

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)». Die Vorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) umfasst eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG), um schweizweit genügend Schutzfläche zugunsten der Natur schaffen zu können. Der Bundesrat schlägt diesen indirekten Gegenvorschlag vor, weil ihm die Biodiversitätsinitiative zu weit geht.

Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Vorlage zur NHG-Revision. Sie fordert allerdings, dass sich der Bund finanziell wesentlich stärker beteiligt. Gemäss Vorlage soll der Bund rund 100 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich einsetzen. Die Kantone und Gemeinden hingegen müssten zusätzliche Mehraufwendungen von jährlich insgesamt rund 150 Millionen Franken tragen (Kantone: 140 Mio. Franken, Gemeinden: 10 Mio. Franken). In Anbetracht der strikten Vorgaben des Bundes erscheint es nicht nachvollziehbar, dass der Bund den kleineren Anteil an den Kosten trägt. Insbesondere der Kanton Graubünden, mit einem grossen Anteil an den nationalen Schutzgebietsflächen, müsste beinahe 10 Prozent resp. rund 14 Millionen Franken der Gesamtkosten dafür übernehmen. Diese Mehraufwendungen sind in keiner Finanzplanung berücksichtigt und daher in diesem Umfang nicht tragbar.

Des Weiteren ist der Kanton Graubünden von der Ausscheidung der Gewässerräume und deren Extensivierung besonders betroffen, weil die grösseren Gewässer in den Alpentälern meist die fruchtbarsten Ebenen landwirtschaftlicher Nutzflächen beanspruchen. Die Regierung beantragt daher, die Gewässerräume zur Erreichung des Schutzflächenziels vollumfänglich anzurechnen. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass sämtliche der heutigen Biodiversitätsflächen der Qualitätsstufe II und Waldreservate bei der Berechnung des Flächenziels angerechnet werden. Die Regierung hält zudem fest, dass es zur Erhaltung der Biodiversität neben eventuellen zusätzlichen Flächen auch deren Vernetzung braucht. Das Ziel muss eine funktionierende Struktur sein mit Kerngebieten und Vernetzungselementen, welche gleichmässig über die gesamte Schweiz verteilt sind. Das reine Flächenziel reicht nicht aus und muss mit qualitativen Aspekten bezüglich deren Lage und Qualität verbindlich festgelegt werden.

Vernehmlassungsunterlagen UVEK

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)».

Vorschaubild Wildblumenwiese

Beitrag für Erneuerung der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan

Die Regierung gewährt der «Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan» einen maximalen Beitrag von 200 000 Franken aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie für die Erneuerung der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde. In den vergangenen zehn Jahren haben Gardisten aus dem Kanton Graubünden insgesamt rund 86 Mannjahre im Einsatz in der Schweizergarde geleistet. Graubünden zählt damit zu den wichtigsten Herkunftskantonen der Gardisten.

Die Päpstliche Schweizergarde schützt den Papst seit 1506 und trägt damit zum Ansehen der Schweiz in der Welt bei. Die Schweizergarde wohnt und lebt im Vatikan in einer in die Jahre gekommenen Kaserne, deren Gebäude grösstenteils aus dem 19. Jahrhundert stammen. Die Erneuerung ist unerlässlich, um den notwendigen Wohnraum für die Gardisten und ihre Familien zu schaffen und gleichzeitig sanitär auf dem heutigen Stand zu sein. Die Finanzierung der Erneuerung wird von der eigens dafür eingerichteten Stiftung organisiert. Die Gesamtkosten des Projekts (inkl. Provisorium) belaufen sich gemäss Gesuch auf 50 Millionen Franken.

Foto Ehrenhof Kaserne Vatikan©Päpstliche Schweizergarde / Jessica Krämer

Die Regierung gewährt der «Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan» einen maximalen Beitrag von 200 000 Franken aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie für die Erneuerung der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde.

Vorschaubild Kaserne Vatikan

Systemwechsel bei der Ausbildung des Pflegefachpersonals

Die Regierung legt fest, dass die Ausbildung Höhere Fachschule (HF) Pflege ab Herbst 2023 auf dem Lehrortsprinzip basieren wird. Unter Einbezug der relevanten Anspruchsgruppen hat sie verschiedene Modelle geprüft, damit Bündner Betriebe in Zukunft genügend Ausbildungs- und Praktikumsplätze für Studierende in diesem Bereich anbieten können.

Die Regierung hat im Jahr 2019 vom Grossen Rat den Auftrag erhalten, für eine ausreichende Anzahl Ausbildungs- und Praktikumsplätze für Studierende im Bereich Höhere Fachschule (HF) Pflege zu sorgen. Für eine maximale Zahl an Studieninteressierten, welche die schulischen Zulassungskriterien für ein HF-Pflegestudium erfüllen, sollen genügend Plätze in Bündner Betrieben zur Verfügung stehen.

Zur Beurteilung der Auswirkungen der verschiedenen Modelle (Schulortsprinzip, Lehrortsprinzip, gemischtes Modell) setzte das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit eine Arbeitsgruppe mit allen relevanten Anspruchsgruppen ein. Anfangs 2021 verabschiedete die Arbeitsgruppe ihren Bericht mit Empfehlungen zum Modellentscheid, zur Flexibilisierung bei der Praktikums- und Ausbildungsplanung der Betriebe und zu den Umsetzungsmassnahmen bei einem Systemwechsel. Die Regierung hat diesen Bericht zur Kenntnis genommen und beschliesst ein Systemwechsel zum Lehrortsprinzip gemäss Masterplan der Arbeitsgruppe (Kapitel 4 des Berichts).

Die Regierung legt fest, dass die Ausbildung Höhere Fachschule (HF) Pflege ab Herbst 2023 auf dem Lehrortsprinzip basieren wird.

Vorschaubild Ausbildung Pflege HF
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zuständig: Regierung