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In Graubünden werden die Testvorgaben für Betriebe im Gesundheitswesen vereinheitlicht. Ab dem 13. September 2021 ist für das ungeimpfte oder nicht genesene Personal in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Spitex, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung und Kindertagesstätten zweimal wöchentliches Testen obligatorisch. Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen müssen ab Montag, 13. September 2021 vor dem Einlass ein gültiges COVID-Zertifikat vorweisen (getestet, geimpft, genesen).

Die Vorschrift der regelmässigen Tests für nichtgeimpfte und nichtgenesene Mitarbeitende hat zum Ziel Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von sozialmedizinischen Einrichtungen vor Coronaausbrüchen zu schützen. Gemäss Epidemiengesetz Art. 40 Abs. 2 können die Kantone das Betreten und Verlassen bestimmter Gebäude einschränken. Gestützt auf dieselben Rechtsgrundlagen sieht der Kanton vor, dass Besucherinnen und Besucher ein Zertifikat (3G; getestet, geimpft, genesen) vorweisen müssen. Ein negatives Ergebnis aus den Betriebstestungen wird mit Regierungsbeschluss vom 7. September 2021 den 3-G-Zertifkaten des Bundes gleichgestellt. Ebenfalls gleichgestellt sind andere von den Behörden oder zuständigen Instanzen zugelassene Tests.

Ausgenommen von der Testpflicht ist das Personal in den Institutionen der Sonderschulung im Bereich Volksschule sowie der Wohnheime im Bereich der beruflichen Grundbildung, der Mittelschule sowie der Tertiärstufe.

Das Abholen der Kinder durch die Erziehungsberechtigten in Krippen wird nicht als Besuch gewertet und ist weiterhin ohne gültiges Zertifikat möglich.

Testpflicht bereits in diversen Betrieben eingeführt
Diverse Betriebe aus dem Gesundheitswesen im Kanton haben bereits eine Testpflicht für ihr Personal eingeführt. Mit der Ausdehnung der Testvorgaben im Gesundheitswesen, vereinheitlicht die Regierung die Regeln für alle Angestellten der entsprechenden Betriebe im Kanton.

Das wiederholte und gezielte Testen des ungeimpften oder nicht genesenen Personals in Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheimen, Spitex, Tagesstätten wird vom BAG empfohlen. Damit soll bei niedriger Durchimpfungsrate des Gesundheits- und Betreuungspersonals eines Betriebes das Risiko einer Einschleppung des Virus in den Betrieb stark reduziert werden. Je geringer die Durchimpfungsrate in den Institutionen desto höher ist das Risiko für einen Ausbruch.

Impfziel: 800 Personen täglich
Das Gesundheitsamt stellt über den ganzen Kanton einen starken Anstieg der Fallzahlen fest. Um in Graubünden vor dem Winter eine genügend hohe Durchimpfungsrate zu erreichen, sollen sich in den kommenden Wochen täglich 800 Personen impfen lassen. Zurzeit werden in Graubünden 5 COVID-Patienten auf der Intensivstation beatmet. Total sind 16 Personen hospitalisiert.

Auskunft:

Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (Nur für Medienschaffende).


zuständig: Gesundheitsamt

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