Vor knapp zehn Jahren starteten die fünf Gemeinden Arosa, Flims, Luzein, Thusis und Untervaz mit der Einführung des neuen harmonisierten Rechnungslegungsmodells HRM2. Als Pilotgemeinden nahmen sie als erste Gemeinden in Graubünden die Herausforderung an, sich mit den Neuerungen auseinanderzusetzen. Seit dem Rechnungsjahr 2019 haben alle Bündner Gemeinden HRM2 umgesetzt. Die Regierung wertet den gestaffelten Einführungsprozess als positiv.
Alle Bündner Gemeinden haben das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 – kurz HRM2 genannt – sukzessive eingeführt und damit das bisherige Rechnungsmodell HRM1 abgelöst. Mit HRM2 vermitteln die öffentlichen Körperschaften ein aussagekräftiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage («True and fair view»-Prinzip). Die Rechnungslegung nähert sich damit der Privatwirtschaft und internationalen Regelwerken an.
Gestaffelte Einführung als erfolgreicher Weg
Die Rechtsgrundlagen für die Einführung von HRM2 traten auf den 1. Dezember 2012 in Kraft. Den Gemeinden wurde eine fünfjährige Frist zur Anpassung ihres jeweiligen Finanzhaushaltrechts an das neue Gesetz eingeräumt. Fusionierte Gemeinden konnten im Einzelfall die Einführung um ein Jahr verschieben.
Die im Jahr 2013 noch bestehenden 158 Gemeinden hatten mit HRM2 eine Umstellung vorzunehmen, die einen gewissen Aufwand mit sich brachte. Die Regierung entschied sich deshalb zu einem gestaffelten Vorgehen. Die zeitgleiche Einführung wie in anderen Kantonen erachtete sie weder als politisch sinnvoll noch sachlich zwingend.
Die Gemeinden konnten innerhalb des Zeitrahmens selber entscheiden, wann sie HRM2 einführen wollten. Dadurch wurde ihnen die Möglichkeit gegeben, je nach Bedürfnissen und zeitlicher sowie personeller Belastung die Umstellung anzugehen. Die zeitliche Vorgabe konnte eingehalten werden. Zwei fusionierte Gemeinden setzten die neuen Rechnungslegungsvorgaben auf das Jahr 2019 um. Die Regierung sieht die Einführung von HRM2 als erfolgreich und gelungen an, verlief sie doch reibungslos und innerhalb der angestrebten Zeit.
HRM2 bringt Mehrwert für die Gemeinden
HRM2 ist nicht Ersatz, sondern Weiterentwicklung des früheren Rechnungslegungsmodells HRM1. Die neue Rechnungslegung schafft Transparenz hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- sowie Ertragslage und eine verbesserte Vergleichbarkeit der Jahresrechnungen. Zusammen mit einem ausgebauten Reporting nützt HRM2 den Behörden für die Führung und Planung, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sowie Dritten für die transparente Information.
Die Einführung von HRM2 führt im Vergleich zu HRM1 in der Regel zu einem höheren Finanzvermögen (Auflösung von stillen Reserven) und zu einem höherem Eigenkapital sowie zu einem tieferen zukünftigen Abschreibungsaufwand. Weder die Nettoinvestitionen noch die Selbstfinanzierung werden von HRM2 im Vergleich zu HRM1 wesentlich beeinflusst.
Praxistauglichkeit und Abweichungen vom Standard
Die Regierung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Rechnungslegung und Buchführung der Bündner Gemeinden grundsätzlich im Einklang mit den neuen Rechnungslegungsstandards erfolgt. Abweichungen davon sind lediglich in Einzelfällen erkennbar und nicht als erhebliche Missachtung zu beurteilen.
Der Bündner Weg einer über mehrere Jahre gestaffelten Einführung von HRM2 ist als Erfolg zu werten. Die Regierung nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Einführung und Umsetzung von HRM2 bei den Bündner Gemeinden erfolgreich verlief, sich die neue Rechnungslegung bewährt und die Arbeiten durch kantonseigene Ressourcen begleitet, unterstützt und vorangetrieben werden konnten. Sie dankt allen Gemeinden, ihren Behörden und Mitarbeitenden, für die zuverlässige Arbeit, dank derer dieses positive Fazit möglich ist.
Auskunftspersonen:
zuständig: Departement für Finanzen und Gemeinden