Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Seit mehreren Wochen hat es auf der Alpensüdseite keine nennenswerten Niederschläge gegeben. Die Wetterprognosen für die nächsten Tage kündigen keine Entspannung der Trockenheit im Süden an. Aufgrund des seit Wochen anhaltenden schönen Wetters und zeitweise starken Nordwinds gilt für das Misox, Calancatal, Puschlav und Bergell wie auch für den ganzen Kanton Tessin schon seit dem 13. Januar 2022 ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Die Lage auf der Alpensüdseite ist angespannt: Ein grosser Waldbrand am Monte Gambarogno (TI), verursacht durch ein fahrlässig entfachtes und nicht richtig gelöschtes Lagerfeuer, konnte erst nach Tagen unter Kontrolle gebracht werden. Daher ist es in den südlichen Regionen bereits seit rund einem Monat verboten, Feuer im Freien zu entfachen. Raucherwaren dürfen nicht sorglos weggeworfen werden. Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kleine Regenmengen oder leichter Dauerregen können die Situation nicht nachhaltig entschärfen.

Vorsicht auch im Norden
Auf der Alpennordseite von Graubünden sowie im Engadin und Münstertal herrscht weiträumig noch eine geringe Wald- und Flurbrandgefahr. Zu dieser Jahreszeit ist die Höhenlage, allenfalls die Schneebedeckung und vor allem die Exposition massgebend für die Waldbrandgefahrenstufe. An warmen Nachmittagen kann an schneefreien, sonnenexponierten Lagen die Waldbrandgefahrenstufe "mässig" erreicht werden. Grillfeuer sind mit grosser Vorsicht und vorzugsweise in festeingerichteten Feuerstellen zu entfachen. Besonders bei auffrischendem Wind sowie bei der Anwesenheit von dürrem Laub, trockenen Gräsern und Stauden sind brennende Feuer ständig zu überwachen. Feuerstellen dürfen erst nach vollständiger Löschung verlassen werden. Bei starkem Wind ist das Feuern im Freien generell zu unterlassen. Ein bei starkem Wind ausgebrochenes Feuer kann sich sehr schnell ausbreiten. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nie sorglos weggeworfen werden.

Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung sind auf der Webseite des Amts für Wald und Naturgefahren aufgeschaltet.

Auskunftsperson:

Andrea Kaltenbrunner, Waldaufsicht, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. +41 81 257 38 68, E-Mail Andrea.Kaltenbrunner@awn.gr.ch


zuständig: Amt für Wald und Naturgefahren

Neuer Artikel