Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung beschliesst gezielte Impulsmassnahmen im Städte- sowie im Kongress- und Seminartourismus. Zudem genehmigt sie ein umfangreiches Lärmsanierungsprojekt für die Kantons- und Gemeindestrassen in Klosters.

Gezielte Impulsmassnahmen im Städte- sowie im Kongress- und Seminartourismus

Der Kongress- und Seminartourismus sowie der Städtetourismus haben während der Coronapandemie erhebliche Einbussen erlitten. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie beschliesst die Regierung gezielte Massnahmen zur touristischen Nachfragestimulierung in diesen Segmenten. Auch kleine Bündner Tourismusdestinationen können von Fördermittel für gemeinsame Impulsmassnahmen profitieren. Zu diesem Zweck gewährt die Regierung dem Verein Graubünden Ferien (GRF) einen Beitrag von 320 000 Franken. Die Ausrichtung des Kantonsbeitrags erfolgt unter der Voraussetzung, dass für das Vorhaben zusätzliche Mittel der beteiligten Destinationen im Umfang von 80 000 Franken generiert werden.

Die geplanten Massnahmen im Bereich Städtetourismus sowie im Bereich Kongress- und Seminartourismus werden zusammen mit Schweiz Tourismus umgesetzt. Auch im Rahmen der bestehenden Themenallianz «Graubünden, Mein Bergdorf», die von GRF geführt wird, sollen in den kommenden Monaten zusätzliche Massnahmen umgesetzt werden, damit sich auch die kleineren Bündner Destinationen im Tourismusmarkt behaupten können. Dieses «Tourismus-Nachfrage-Stabilisationsprogramm 2022» ist eine Umsetzung des gleichnamigen Auftrags, welcher vom Grossen Rat in der Junisession 2021 überwiesen wurde.

Stadt Chur

©Graubünden Ferien/Marco Hartmann

Der Kongress- und Seminartourismus sowie der Städtetourismus haben während der Coronapandemie erhebliche Einbussen erlitten. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie beschliesst die Regierung gezielte Massnahmen zur touristischen Nachfragestimulierung in diesen Segmenten.

Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt für Klosters

Gestützt auf die Sanierungspflicht für Inhaber von Verkehrsanlagen liess das Tiefbauamt Graubünden in Absprache mit der Gemeinde Klosters ein Lärmsanierungsprojekt für die Kantons- und Gemeindestrassen in der Gemeinde Klosters ausarbeiten. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen werden als Massnahmen zur Lärmminderung einerseits eine Temporeduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 entlang der Klosterserstrasse und den untersuchten Gemeindestrassen eingeführt und anderseits bei Strassenabschnitten der Klosterserstrasse, Monbielerstrasse und Serneuserstrasse die alten Beläge durch den üblicherweise vorgesehenen Standardbelag etappenweise ersetzt.

Gleichzeitig mit der Publikation der Einführung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen wird in Ergänzung dazu die Einführung von Tempo 30 aus Sicherheitsgründen durch die Kantonspolizei publiziert. Damit wird ein zusammenhängendes Gebiet in der Gemeinde Klosters zu einer Tempo-30-Zone. Durch die Einführung von Tempo 30 werden der Strassenlärm für alle Menschen reduziert, die Sicherheit im Strassenverkehr verbessert und die Wohn- und Lebensqualität erhöht.

Gestützt auf die Sanierungspflicht für Inhaber von Verkehrsanlagen liess das Tiefbauamt Graubünden in Absprache mit der Gemeinde Klosters ein Lärmsanierungsprojekt für die Kantons- und Gemeindestrassen in der Gemeinde Klosters ausarbeiten. 

Grünes Licht für schwere Fahrzeuge auf der Chlusstrasse

Die Regierung erhöht das zulässige Höchstgewicht auf der Chlusstrasse zwischen der Abzweigung Boos und dem Anschluss Seewis Pardisla von heute 28 Tonnen auf neu 40/44 Tonnen. In den letzten Jahren wurden die Kunstbauten auf diesem Streckenabschnitt erneuert und für diese Gewichte abgenommen. Ausserdem wird die Chlusstrasse bereits heute schon als Umleitung bei Tunnelreinigungen oder Verkehrsunfällen auf der Nationalstrasse von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40/44 Tonnen genutzt.

Die Regierung erhöht das zulässige Höchstgewicht auf der Chlusstrasse zwischen der Abzweigung Boos und dem Anschluss Seewis Pardisla von heute 28 Tonnen auf neu 40/44 Tonnen.

Kantonsbeiträge für Erneuerung der SAC-Hütte Chamanna Coaz in Samedan

Die Regierung gewährt dem Verein SAC Sektion Rätia an die Erneuerung der Chamanna Coaz CAS in Samedan einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 111 400 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Der Beitrag wird im Zusammenhang mit einem NRP-Darlehen von 480 000 Franken gesprochen. Zusätzlich spricht die Regierung für dieses Vorhaben einen Kantonsbeitrag aus der Spezialfinanzierung Sport in der Höhe von 100 000 Franken.

Mit der Erneuerung der Chamanna Coaz auf 2610 Meter über Meer soll eine zeitgemässe Bewirtschaftung der Übernachtungs- und Tagesgäste erreicht werden. Die Anzahl Schlafplätze (neu rund 55) wird zu Gunsten der Qualität gegenüber dem bisherigen Angebot gesenkt. Ziel ist es, dass durch die bauliche Erneuerung den jährlich rund 3000 Übernachtungsgästen eine attraktive Bergunterkunft zur Verfügung steht. Zudem soll die erneuerte Hütte auch rund 2500 Tagesgäste pro Jahr anziehen. Die Chamanna Coaz ist aufgrund ihrer Lage zwischen Pontresina, Silvaplana und Corvatsch ein ideales Ausflugsziel im Oberengadin.

Chamanna Coaz

©Chamanna Coaz

Die Regierung gewährt dem Verein SAC Sektion Rätia an die Erneuerung der Chamanna Coaz CAS in Samedan einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 111 400 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). 

Neuer Artikel
zuständig: Regierung