Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) untersuchte aufgrund einer Strafanzeige gegen zwei amtierende Kantonsrichter und einen alt Kantonsgerichtspräsidenten, ob gegen diese Personen eine Strafuntersuchung durchgeführt werden darf. Die KJS hat keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der drei Richter gefunden, welche dies rechtfertigen würde.
Im Juni 2021 reichte ein Anwalt aus St. Moritz Strafanzeige gegen zwei amtierende Kantonsrichter und einen alt Kantonsgerichtspräsidenten wegen Begünstigung ein. Weil das Bündnerische Recht vorsieht, dass gegen Richterinnen und Richter des Kantons- und Verwaltungsgerichts wegen im Amt begangener Verbrechen und Vergehen nur mit Ermächtigung der für die Justiz zuständigen Kommission des Grossen Rats strafrechtlich ermittelt werden darf, landete die Strafanzeige des Anwalts bei der KJS zwecks Durchführung des sogenannten Ermächtigungsverfahrens. Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit der Angelegenheit wird über den Entscheid der KJS öffentlich kommuniziert.
Keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten gefunden
Die KJS hat sich eingehend mit dem der Strafanzeige gegen die drei Magistratspersonen zugrundeliegenden Sachverhalt auseinandergesetzt. Dabei hat sie geprüft, ob Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente bezüglich einer im Amt begangenen Begünstigung vorliegen, welche strafrechtliche Ermittlungen rechtfertigen würden.
Die Kommission ist dabei zum Schluss gelangt, dass keine verdachtsbegründenden Momente vorliegen und die angezeigten Richter sich rechtskonform verhalten haben. Entsprechend hat die KJS die Ermächtigung zur Strafverfolgung der beiden Kantonsrichter und des alt Kantonsgerichtspräsidenten in einem einstimmig gefällten Entscheid nicht erteilt.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Gian Derungs, Tel. +41 79 641 30 72
zuständig: Kommission für Justiz und Sicherheit