Die Regierung erlässt die Verordnung zum kantonalen Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID‑19‑Epidemie im Jahr 2022. Das kantonale Gesetz, welches dieser Verordnung zugrunde liegt, wurde vom Grossen Rat bereits in der Aprilsession 2022 beraten und mit 107 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen verabschiedet. Gesuche für diese neuen Härtefallhilfen können in Kürze eingereicht werden.
Der Bund hat im Februar 2022 eine neue Verordnung verabschiedet, mit welcher neue Härtefallhilfen für Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Epidemie auch noch im Jahr 2022 stark eingeschränkt sind, ausgerichtet werden können.
Der Kanton Graubünden hat nun die gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen geschaffen, um Bündner Unternehmen auch im Jahr 2022 unterstützen zu können. Als Härtefall gelten Unternehmen, welche bereits in den Jahren 2020 und 2021 einen Umsatzrückgang von über 40 Prozent erlitten haben oder während 40 Tagen im Jahr 2021 schliessen mussten und weiterhin mit ihren Umsätzen ihre Kosten nicht decken können.
Diese Unternehmen können eine Unterstützung für die Monate Januar bis März 2022 beantragen, sofern sie in diesem Zeitraum ungedeckte Kosten nachweisen.
Gesuche können in den nächsten Tagen eingereicht werden
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales wird in den nächsten Tagen das Gesuchsformular auf seiner Website aufschalten. Unternehmen mit Sitz in Graubünden, welche die Kriterien des Härtefalls erfüllen, können bis spätestens 15. Juli 2022 ein Gesuch um Unterstützung einreichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen zur Einreichung des Gesuchs sowie zu den Bemessungsgrundlagen sind ab 16. Mai 2022 auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales zu finden.
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, E‑Mail
Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
zuständig: Departement für Volkswirtschaft und Soziales