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Die Regierung gibt den Entwurf für den Erlass eines E‑Government‑Gesetzes zur Vernehmlassung frei. Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und den elektronischen Rechtsverkehr in Verwaltungsverfahren.

Geschäfte mit Behörden sicher elektronisch abzuwickeln, entspricht einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen. Im Sommer 2018 hat die Regierung die E‑Government‑Strategie des Kantons Graubünden für die Jahre 2019‑2023 verabschiedet, um die digitale Leistungserbringung im Kanton voranzutreiben. Das vorliegende Gesetzgebungsprojekt schafft die rechtlichen Grundlagen, die für die Umsetzung der Strategie und die umfassende Digitalisierung der Verwaltung notwendig sind.

E‑Government‑Portal für digitale Behördenleistungen
Digitale Behördenleistungen sollen für die Bevölkerung und die Unternehmen einfach, sicher und barrierefrei anwendbar sein. Dazu soll in erster Linie ein kantonales E‑Government‑Portal zur Verfügung gestellt werden. Das E‑Government‑Gesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung dieses E‑Government‑Portals. Über dieses Portal können elektronische Behördenleistungen des Kantons zentral und mit denselben Zugangsdaten genutzt werden. Gemeinden, Regionen und andere Träger öffentlicher Aufgaben werden das E-Government-Portal unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls nutzen können, um der Bevölkerung und den Unternehmen ihre eigenen Leistungen anzubieten. Alle Behördenleistungen stehen aber auch weiterhin nicht-elektronisch zur Verfügung.

Ermöglichung des elektronischen Rechtsverkehrs
In Verwaltungsverfahren ist heute oft eine handschriftliche Unterzeichnung von Eingaben oder Verfügungen erforderlich. Eine vollständig elektronische Kommunikation mit den Behörden ist daher aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen nicht möglich. Durch die geplante Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege soll es künftig im gesamten Verwaltungsverfahren ermöglicht werden, auf elektronischem Weg Eingaben einzureichen und Verfügungen zu eröffnen. Durch die Verwendung von Übermittlungssystemen (wie z.B. dem kantonalen E-Government-Portal) soll die handschriftliche Unterschrift ersetzt und die Identität von Benutzenden und Integrität der Dokumente im selben Masse wie bei der Eingabe per Post gewährleistet werden.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 15. August 2022 bis zum 13. November 2022. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 16) bestellt werden.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch (erreichbar von 13.30 bis 14.30 Uhr)


zuständig: Regierung

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