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Pflegende Angehörige im Kanton Graubünden sollen künftig eine Betreuungszulage für ihre Arbeit erhalten. Die Regierung beabsichtigt, dafür ab 2025 jährlich Gelder in der Grössenordnung von 2,4 Millionen Franken bereitzustellen. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit wird beauftragt, die entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Pflegende Angehörige bilden eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung. Sie ergänzen die institutionalisierten Pflegeangebote und tragen mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement wesentlich dazu bei, dass die Gesundheitskosten nicht noch stärker steigen. Die Situation von pflegenden und betreuenden Angehörigen kann aber auch sehr belastend, anspruchsvoll und anstrengend sein.

Finanzielle Anerkennung von Betreuungsleistungen
Aus diesen Gründen will die Regierung die Arbeit und das Engagement von pflegenden Angehörigen mit einer Betreuungszulage auch finanziell unterstützen. Betreuungsleistungen von pflegenden und betreuenden Angehörigen sollen künftig mit einer Betreuungszulage teilweise abgegolten werden. «Pflegende Angehörige spielen in unserem Gesundheitssystem eine wichtige Rolle. Ohne sie wäre das Gesundheitssystem nicht mehr funktionsfähig», sagt Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit.

Die Betreuungszulage soll auch dazu beitragen, dass ältere Menschen und Menschen mit einem Betreuungsbedarf so lange wie möglich in der eigenen Wohnung oder in ihrem eigenen Haus leben können. Längerfristig wird mit der Betreuungszulage ein Anreiz für die häusliche Betreuung und Pflege geschaffen. Ausserdem können damit Heim- oder Spitaleinweisungen verhindert oder zumindest hinauszögert werden. Die Regierung geht davon aus, dass im Kanton Graubünden schätzungsweise rund 300 bezugsberechtigte Personen leben.

Mit dem Regierungsbeschluss wird analog den Regelungen in den Kantonen Wallis, Waadt und Glarus eine Betreuungszulage von monatlich 500 Franken vorgeschlagen. Die entsprechende Gesetzesgrundlage könnte ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar von 16.00 bis 17.15 Uhr), E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


zuständig: Regierung

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