Am 8. November 2022 wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Safiental ein mehrjähriger Wolfsrüde des Beverinrudels erlegt. Die genetische Identifikation des Tieres hat ergeben, dass es sich dabei um M92, das besonders schadenstiftende Vatertier des Rudels, handelt.
Mit dem Abschuss des Leitwolfs M92 ist die durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligte Regulation des Beverinrudels abgeschlossen. Aus dem Monitoring ergeben sich bis heute keine Hinweise darauf, dass sich die soziale Organisation des Rudels dadurch verändert hat. So konnte beispielsweise zehn Tage nach dem Abschuss des Leitrüden mittels Fotofalle belegt werden, dass ein adulter Wolf, mutmasslich das weibliche Elterntier F37, und sechs diesjährige Welpen am Schamserberg gemeinsam unterwegs waren. Mit dieser Beobachtung kann der Kanton ausserdem der Auflage des BAFU nachkommen, die diesjährige Reproduktion des Rudels von mindestens sechs Welpen mit überprüfbaren Nachweisen zu belegen. Die Entwicklung des Beverinrudels wird weiterhin beobachtet. Nach Möglichkeit wird im Verlauf des Winters oder des kommenden Frühlings ein Wolf des Rudels mit einem GPS-Sender versehen.
Leitrüde des Moesolarudels anstelle eines Jungwolfs erlegt
Am 9. Oktober 2022 wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinwald durch die kantonale Wildhut ein Wolf aus dem Moesolarudel erlegt. Die genetische Untersuchung hat ergeben, dass es sich dabei anstelle eines Jungwolfs um den Leitrüden des Rudels handelt, was von der Bewilligung des BAFU nicht abgedeckt ist. Die Wildhut tätigte den Abschuss trotz sorgfältigen Vorgehens in rechtskonformer Absicht. Sie hatte den Wolf anhand des Verhaltens und der wahrgenommenen Grösse als Jungwolf eingeordnet und erlegt, als dieser in Begleitung eines weiteren Wolfs zu einem am Vortag gerissenen Schaf zurückkehrte. Welche Auswirkung der Abschuss des Leitrüden auf das Moesolarudel haben wird, ist wie beim Beverinrudel nicht voraussehbar. Die Genetikresultate weisen aber stark darauf hin, dass zum Rudel offenbar bereits vor dem Abschuss des Vatertiers der rudelfremde Wolfsrüde M297 dazugestossen war. Weitere Nachweise der vergangenen Wochen deuten darauf hin, dass im Rudel auch nach dem Abschuss mindestens zwei ausgewachsene Wölfe anwesend sind.
Das Bundesamt für Umwelt ist informiert
Das zuständige Amt für Jagd und Fischerei steht mit dem BAFU in Kontakt. Als nächste Schritte werden die Erkenntnisse aus den Beobachtungen des Beverinrudels periodisch mitgeteilt und der Abschuss aus dem Moesolarudel ordnungsgemäss dokumentiert.
Auskunftsperson:
Arno Puorger, akademischer Mitarbeiter Grossraubtiere, Amt für Jagd und Fischerei, Tel. +41 81 257 87 67 (erreichbar bis 12.00 Uhr), E-Mail Arno.Puorger@ajf.gr.ch
zuständig: Amt für Jagd und Fischerei