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Die Regierung schafft die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Verlegung von Wanderwegen in der Gemeinde Val Müstair.

Grünes Licht für Verlegung von Wanderwegen in Müstair

Die Regierung genehmigt die am 23. März 2022 von der Gemeinde Val Müstair beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Verlegung des Wanderwegs «a la riva dal Rom» auf dem Abschnitt zwischen Sielva und Chasseras auf der rechten Seite des Flusses Rom. Grund für die Verlegung ist die heutige Wegführung, welche auf einer Länge von rund 200 Metern auf der Brücke und dem Damm der Kantonsstrasse verläuft. Auf diesem Abschnitt fehlen sowohl ein Trottoir als auch ein Radstreifen. Die Voraussetzungen an die Hindernisfreiheit sind ebenfalls nicht erfüllt, weshalb ein hohes Sicherheitsrisiko für die Wandernden besteht. Dieser Mangel soll behoben werden.

Mit der vorliegenden Planung soll zudem die Alternativroute des Wanderwegs von Lü zur Alp Champatsch über einen weiter unterhalb der Strasse verlaufenden alten Hohlweg gesichert werden. Gleichzeitig ist die Aufhebung des Wanderwegs Valpaschun geplant. Die heutige Wegführung zwischen Lü und der Alp Champatsch wird auf einer Land- und Forstwirtschaftsstrasse geführt. Zusätzlich zur Nutzung durch den motorisierten Verkehr verlaufen insgesamt vier Routen von Schweiz Mobil auf diesem Abschnitt. Das Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Nutzergruppen hat sich durch die Zunahme an Wandernden und Mountainbikenden in den letzten Jahren stetig verschärft. Durch die geplante Verlegung des Wanderwegs kann die Situation entschärft werden. Mit dieser Massnahme können im Übrigen zwei für das Wild wichtige Gebiete beruhigt werden.

Luftbild mit geplantem Fuss- und Wanderweg

© Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz

Die Regierung genehmigt die am 23. März 2022 von der Gemeinde Val Müstair beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.

Abstimmungsvorlagen vom 12. März 2023

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 12. März 2023, keine eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden.

Kantonal gelangt folgende Sachvorlage zur Abstimmung:

  • Realisierung Fachhochschulzentrum Graubünden.

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 12. März 2023, keine eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden.

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zuständig: Regierung