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Im Rahmen der Teilrevision der Verordnung zur Umsetzung der Public Corporate Governance (PCG) passt die Regierung die Rekrutierungs- und Wahlverfahren für Mandatspersonen an.

Die Verordnung zur Umsetzung der PCG bezweckt ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei den Beteiligungen des Kantons Graubünden. In der Oktobersession hat der Grosse Rat den abgeänderten Fraktionsantrag der SVP betreffend Karenzfrist und Ruhegehalt für ehemalige Regierungsräte überwiesen. Die PCG-Verordnung des Kantons wird nun entsprechend angepasst und tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

Keine Ernennung und Wahlvorschläge während der Amtszeit von Regierungsmitgliedern
Die Regierung ist für die Ernennung von Kantonsvertretungen im strategischen Führungsorgan von Beteiligungen, von Vereinen und Stiftungen oder von Anlagen des Finanzvermögens zuständig. Um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden, ist es der Regierung verwehrt, eines ihrer Mitglieder als Kantonsvertretung zu ernennen oder zur Wahl vorzuschlagen.

Offenes und transparentes Rekrutierungs- und Auswahlverfahren
Neu geschaffene sowie wieder zu besetzende Kantonsvertretungen werden öffentlich ausgeschrieben. Durch dieses offene und transparente Verfahren wird sichergestellt, dass alle interessierten und qualifizierten Personen die Möglichkeit erhalten, sich für das Amt zu bewerben. Bei bedeutenden Vakanzen wird im Auswahlverfahren eine Fachperson beigezogen, um die notwendige Objektivität zu wahren. Die Ernennungen von Kantonsvertretungen werden jeweils in geeigneter Form öffentlich bekannt gemacht.

Auskunftsperson:

Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01, E-Mail Christian.Rathgeb@dfg.gr.ch


zuständig: Regierung

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