Das Amt für Volksschule und Sport (AVS) hat die vom Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) geführten Schulen in Kollektivunterkünften analog den öffentlichen Volksschulen evaluiert. Festgehalten sind im Bericht insbesondere ein sehr gutes Schulklima und eine sehr positive Lernatmosphäre. Die Zusammenarbeit zwischen Lehrerschaft, Schulleitung und AVS wurde noch weiter intensiviert.
Der Kanton Graubünden beschult Kinder, welche sich in einem Asylverfahren befinden oder vorläufig aufgenommen wurden, in Schulen in Kollektivunterkünften, bis sie sich in einem öffentlichen Schulumfeld selbständig bewegen und behaupten können. Gleich wie in den öffentlichen Volksschulen wird die Aufsicht durch das Schulinspektorat des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) wahrgenommen. Mit der Evaluation wird die Umsetzung des Schulkonzepts, die Qualität des Unterrichts und das Klima in der Schule beurteilt. Befragt wurden Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, aufnehmende Lehrpersonen und Schulleitungen der öffentlichen Volksschule sowie die Verantwortlichen aus dem AFM.
Hohe Zufriedenheit der Lehrpersonen
Aus dem Evaluationsbericht stechen insbesondere die hohe Zufriedenheit und Motivation der Lehrpersonen hervor. Trotz der Komplexität einer Schule in Kollektivunterkünften in einer aussergewöhnlichen Lernumgebung sind diese gut geführt. Die Erziehungsberechtigten fühlen sich ernst genommen und die Kinder fühlen sich wohl. «Die Schulen in Kollektivunterkünften müssen den Vergleich mit den Schulen in den Gemeinden nicht scheuen. Dies ist insbesondere das Verdienst der Lehrpersonen und der Schulleitung, » sagt Regierungspräsident Peter Peyer. Dies bestätigen auch Rückmeldungen aus den Regelschulen, welche Kinder aus Schulen in Kollektivunterkünften übernehmen. In den letzten 20 Jahren wurden klare Fortschritte erzielt.
Herausforderungen aktiv angegangen
Der Übertritt von der Schule in Kollektivunterkünften in die öffentliche Volksschule ist nicht für alle Kinder zum selben Zeitpunkt sinnvoll. Die Schulleitung bespricht deshalb diese Frage zusammen mit den Lehrpersonen und dem Schulinspektorat regelmässig in sogenannten Quartalssitzungen. Dieser Prozess ermöglicht, dass für jedes Kind individuell beurteilt werden kann, ob seine schulischen Voraussetzungen für die öffentliche Schule ausreichen. So ist es beispielsweise möglich, eine Probezeit in der Regelklasse zu vereinbaren. Weitere Optimierungsmöglichkeiten werden derzeit in den Bereichen Hausaufgabenhilfe, Brückenangebote sowie Betreuung in Rand- und Zwischenstunden geprüft.
Solidarität der Gemeinden erforderlich
Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit dankt allen Beteiligten für ihr grosses Engagement zu Gunsten der Kinder. Es appelliert gleichzeitig an die Gemeinden, sich offen zu zeigen für die Übernahme von Kindern in die Volksschulen, wenn diese die nötigen Voraussetzungen mitbringen. Das EKUD entschädigt im Übrigen den Unterricht von fremdsprachigen Kindern grosszügig.
Beilagen:
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar von 11.30 bis 13.30 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch
zuständig: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit