Graubünden bietet ab sofort allen Opfern von Gewalt eine «Sprechstunde Forensic Nursing» an. Damit sollen Gewaltbetroffene ein Instrument erhalten, um vor Gericht und bei anderen Behörden besser beweisen zu können, dass sie Gewalt erfahren haben. Das Angebot am Kantonsspital Graubünden in Chur ist das erste dieser Art in der Deutschschweiz und wird vom Kanton Graubünden über einen vierjährigen Leistungsauftrag finanziert.
Wer Opfer einer Gewalttat wird, hat oft Probleme, dies später zu beweisen. Insbesondere im Bereich Häusliche Gewalt ist es für die gewaltbetroffene Person schwierig, Übergriffe und Tätlichkeiten vor Gericht glaubhaft zu machen, da es sich meist um sogenannte Vieraugendelikte handelt, bei denen Zeugen fehlen. Oft steht Aussage gegen Aussage. In der «Sprechstunde Forensic Nursing» werden die Gewaltopfer untersucht und erhalten eine Dokumentation der Verletzungen, die dem Gericht als Beweismittel vorgelegt werden können. Zudem werden die Opfer über weiterführende Hilfsangebote informiert.
Das kostenlose, vertrauliche und ambulante Angebot steht allen Opfern von Gewalt offen, die durch eine Straftat eine unmittelbare Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität erfahren haben. Eine Anzeige bei der Polizei ist keine Voraussetzung, um das Angebot nutzen zu können.
Erstes Angebot in der Deutschschweiz
Der Kanton Graubünden finanziert die «Sprechstunde Forensic Nursing» des Kantonsspitals Graubünden im Rahmen eines Leistungsauftrags mit einer Laufzeit von vier Jahren. Das Angebot richtet sich an alle Opfer von Gewalt im ganzen Kanton und ist vorerst am Hauptstandort des Kantonsspitals in Chur verfügbar. Bei Bedarf soll die Sprechstunde auf weitere Gesundheitseinrichtungen im Kanton ausgedehnt werden.
Mit der «Sprechstunde Forensic Nursing» erfüllt der Kanton Graubünden eine weitere Forderung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). In der Deutschschweiz ist die «Sprechstunde Forensic Nursing» das erste umfassende Angebot dieser Art. Ähnliche Angebote existieren bereits in der Westschweiz.
Auskunftspersonen:
- Sabina Altermatt, Leiterin Koordinationsstelle Häusliche Gewalt, Kantonales Sozialamt Graubünden, Tel. +41 81 257 26 11 (erreichbar von 10.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Sabina.Altermatt@soa.gr.ch
- Marc Bollmann, Chefarzt des Instituts für Rechtsmedizin, Kantonsspital Graubünden, Tel. +41 81 256 74 63 (erreichbar ab 10.00 Uhr), E‑Mail forensicnursing@ksgr.ch
zuständig: Sozialamt
Hintergrundinformationen: Sind Sie Opfer von Gewalt? – Hier erhalten Sie Hilfe, Unterstützung und Schutz
- Mehr Informationen zu Häuslicher Gewalt auf der Webseite des Sozialamts Graubünden
- Sprechstunde Forensic Nursing, Kantonsspital Graubünden, Tel. +41 79 923 11 44
- Opferhilfe, Tel. +41 81 257 31 50
- Frauenhaus, Tel. +41 81 252 38 02
- Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
- Elternnotruf, Tel. +41 848 35 45 55
- Polizei, Tel. 117