Die Regierung schafft die nutzungsplanerischen Grundlagen für den Bau einer Beschneiungsanlage auf der Talabfahrtspiste im Skigebiet Minschuns im Münstertal. Ausserdem stimmt sie der Angliederung der Gemeinde Samnaun zum Grundbuchkreis Engiadina Bassa/Val Müstair zu und spricht mehrere projektbezogene Kantonsbeiträge.
Neue Beschneiungsanlage für Talabfahrt im Skigebiet Mischuns im Münstertal
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Val Müstair am 25. Mai 2022
beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die
nutzungsplanerischen Grundlagen für den Bau der Beschneiungsanlage auf der
Talabfahrtspiste im Skigebiet Minschuns.
Das Skigebiet Minschuns bildet eine Hauptattraktion des Wintersportangebots
der Val Müstair. Mit der vorgesehenen Beschneiung soll die Abfahrtspiste,
welche oftmals infolge ungenügender Schneelage nicht benützt werden kann, qualitativ
verbessert und schneesicher werden. Die bestehende circa 3,5 Kilometer lange
Abfahrtspiste führt von der Bergstation Alp da Munt ins Gebiet Prà Chalchera in
der Ortschaft Tschierv. Die neu für die Talabfahrt zu beschneiende Fläche
beträgt rund 6,9 Hektaren.
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Val Müstair am 25. Mai 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.
Gemeinde Samnaun gehört neu zum Grundbuchkreis Engiadina Bassa/Val Müstair
Die Regierung stimmt der Angliederung der Gemeinde Samnaun in der
Grundbuchführung an den Grundbuchkreis Engiadina Bassa/Val Müstair auf den 1. Januar 2024 zu.
Die Gemeinde Samnaun führte bisher das Grundbuch mit einem eigenen Amt
innerhalb der Gemeindeorganisation (Grundbuchkreis Samnaun). Am 18. Juni 2023
hat die Gemeinde beschlossen, sich in der Grundbuchführung dem Grundbuchkreis Engiadina Bassa/Val Müstair, bestehend aus den Gemeinden Scuol, Val Müstair, Valsot und
Zernez, anzuschliessen. Der Grundbuchkreis Engiadina Bassa/Val Müstair hat
diesem Beitritt respektive der Aufnahme der Gemeinde Samnaun am 12. August 2022
zugestimmt.
Die Regierung stimmt der Angliederung der Gemeinde Samnaun in der Grundbuchführung an den Grundbuchkreis Engiadina Bassa/Val Müstair auf den 1. Januar 2024 zu.
Archäologische Untersuchungen auf dem Churer Stadthallenareal
Das Churer Stadthallenareal soll neu überbaut werden. Im Frühsommer 2022
wurde das von der Stadt Chur und der Bürgergemeinde Chur in Auftrag gegebene
Richtprojekt der Öffentlichkeit präsentiert. Das Gebiet Welschdörfli, welches
auch das Stadthallenareal und den Parkplatz miteinschliesst, umfasst bereits zahlreiche
bekannte archäologische Fundstellen. Im Unterschied zu den angrenzenden
Gebieten fanden auf der Parzelle der heutigen Stadthalle bis anhin keine
umfassenderen archäologischen Untersuchungen statt.
Der Archäologische Dienst Graubünden hat aus diesem Grund ein Konzept
für eine sogenannte Rettungsgrabung auf der Parzelle der Stadthalle erstellt.
Die Regierung nimmt von den dafür vorgesehenen Kosten Kenntnis. Für die
Feldarbeiten und die zugehörige anschliessende Nachbearbeitung (archivgerechte
Datenablage, Inventarisierung und Restaurierung allfälliger Kleinfunde) sind
rund zwei Millionen Franken verteilt auf vier Jahre kalkuliert worden. Die
voraussichtlich in den Jahren 2024 bis 2027 anfallenden Kosten werden im Rahmen
der jeweiligen Budgetvorgaben budgetiert und in den Finanzplan aufgenommen.
Sondierungen Stadthalle 2015
Das Churer Stadthallenareal soll neu überbaut werden. Im Frühsommer 2022 wurde das von der Stadt Chur und der Bürgergemeinde Chur in Auftrag gegebene Richtprojekt der Öffentlichkeit präsentiert.
Kantonsbeitrag zur Sicherung der «Katzenburg» in Haldenstein
Die Regierung sichert der Gemeinde Chur für die Sicherung und
Konservierung der Mauern der Burgruine Lichtenstein in Haldenstein einen
Kantonsbeitrag von maximal 252 000 Franken zu.
Die Burgruine Lichtenstein ist eine der markantesten Burgstellen im
Kanton. Die exponierte Lage mit weitem Blick über das Tal macht die Burgruine
gut sichtbar und hat damit auch eine touristische Bedeutung. Die im Volksmund
als Katzenburg bekannte Burgruine umfasst die Reste eines Turms mit in gleicher
Flucht angebautem Palas (Saalbau) und Bering (Ringmauer), im Hof eine Zisterne.
Der Turm umschloss gemäss Kunsthistoriker Poeschel drei und der Palas vier
Geschosse. Der Zugang führte ursprünglich über einen Steg, der von der Ostwand
frei über den Felsabsturz vorragte. Die Burg ist für das 12. Jahrhundert
bezeugt und war Sitz der Herren von Lichtenstein. Nach deren Aussterben Ende des
13. Jahrhunderts ging sie an die Herren von Haldenstein über. 1474 ist sie noch
als Burgstall erfasst, um 1570 aber offenbar bereits zerfallen. Darstellungen
aus den Jahren 1780, 1837 und 1916 lassen vermuten, dass der Zerfall der
ursprünglich eindrücklichen Anlage schubweise erfolgt sein muss.
Die Regierung sichert der Gemeinde Chur für die Sicherung und Konservierung der Mauern der Burgruine Lichtenstein in Haldenstein einen Kantonsbeitrag von maximal 252 000 Franken zu.
Beitrag für den Ausbau einer Güterstrasse in Schiers
Die Regierung sichert der Gemeinde Schiers an die Baukosten des Ausbaus
der Güterstrasse Nr. 5a, Chobel–Spondatobelbrücke, einen Kantonsbeitrag von 248 000 Franken zu.
Diesem kantonalen Beitrag geht eine Beitragsleistung des Bundes von
maximal 437 080 Franken voraus. Die beitragsberichtigten Kosten für den Ausbau
dieser landwirtschaftlichen Güterstrasse betragen maximal rund 1,29 Millionen Franken.
Die Regierung sichert der Gemeinde Schiers an die Baukosten des Ausbaus der Güterstrasse Nr. 5a, Chobel–Spondatobelbrücke, einen Kantonsbeitrag von 248 000 Franken zu.
Grünes Licht für «Waldweg Fürgglichopf» in Landquart
Die Regierung genehmigt das Projekt «Waldweg Fürgglichopf» der Gemeinde Landquart
und spricht einen Kantonsbeitrag von höchstens 120 700 Franken.
Die Wälder südwestlich von Mastrils im Gebiet Fürgglichopf –
Prafisaschga sind teilweise als Schutzwald ausgeschieden. Sie schützen das
Dorf, kantonale und kommunale Verbindungsstrassen und landwirtschaftliche Güter
vor Lawinen, Rutschungen, Murgängen und Hochwasser. Daneben erfüllen diese
Wälder auch eine wichtige Holznutzungs- und Naturschutzfunktion. Für die
nachhaltige Sicherstellung dieser Waldfunktionen ist eine entsprechende Pflege
und Bewirtschaftung der Wälder notwendig. Im gleichen Gebiet befinden sich auch
landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Weiden. Derzeit sind die Wälder und die
Landwirtschaftsgebiete jedoch ungenügend erschlossen, teilweise in einem
schlechten Zustand und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen in
Bezug auf Breite, Tragfähigkeit und Fahrsicherheit.
Das vorliegende Projekt beinhaltet den Ausbau eines bestehenden alten
Fahrwegs auf einer Länge von 175 Metern sowie eine Fahrbahnverlängerung um 60
Meter. Die Fahrbahn wird auf eine Breite von 3,3 Meter ausgebaut und mit einer
Kiesdeckschicht ausgebildet. Die Gesamtkosten werden mit 170 000 Franken
veranschlagt. Die Ausführungsdauer des Projekts «Waldweg Fürgglichopf» beträgt
zwei Jahre.
Die Regierung genehmigt das Projekt «Waldweg Fürgglichopf» der Gemeinde Landquart und spricht einen Kantonsbeitrag von höchstens 120 700 Franken.