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Die Regierung genehmigt den Teil Forst der Gesamtmelioration Feldis/Veulden und nimmt Stellung zur Vernehmlassung der eidgenössischen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bezüglich Änderung des Postgesetzes.

Genehmigung und finanzielle Unterstützung für den Teil Forst der Gesamtmelioration Feldis/Veulden

Die Regierung genehmigt das Projekt «Gesamtmelioration Feldis/Veulden, Teil Forst» der Gemeinde Domleschg und spricht einen Kantonsbeitrag von höchstens 2 016 000 Franken.

Das Projekt bezweckt – zusammen mit dem landwirtschaftlichen Teil der Gesamtmelioration – eine Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen. Dazu erfolgt eine Anpassung der bestehenden Güterwege an die aktuellen Bedürfnisse mit dem Ziel, zeitgemässe und sichere Zufahrten sicherzustellen. Durch den Ausbau beziehungsweise die Erneuerung der vorhandenen Walderschliessung sollen die Holzabfuhr und die Waldbewirtschaftung verbessert werden. Die Forststrassen werden – gleich wie die meisten landwirtschaftlichen Güterstrassen – auf eine Fahrbahnbreite von 3 Metern mit einem talseitigen Bankett von 0,5 Metern und einem bergseitigen Bankett von 0,35 Metern ausgebaut. Die Linienführung der bestehenden Wege wird nicht geändert.
Die Ausführungsdauer des forstlichen Projekts beträgt zehn Jahre. Die Gesamtkosten werden mit rund 3,1 Millionen Franken veranschlagt. Der landwirtschaftliche Teil des Projekts betreffend die Gesamtmelioration Feldis/Veulden wird gleichzeitig durch das Departement für Volkswirtschaft und Soziales genehmigt.

Foto Feldis 1 Foto Feldis 2

Die Regierung genehmigt das Projekt «Gesamtmelioration Feldis/Veulden, Teil Forst» der Gemeinde Domleschg und spricht einen Kantonsbeitrag von höchstens 2 016 000 Franken.

Regierung begrüsst Massnahmen zugunsten der Regional- und Lokalpresse

Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung der eidgenössischen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bezüglich Änderung des Postgesetzes. Der Vorschlag der Kommission setzt auf das bewährte Instrument der indirekten Presseförderung (ermässigte Zustellung).

Die Regierung begrüsst neben der Erhöhung des Betrages für die Tageszustellung insbesondere den um die Frühzustellung der Lokal- und Regionalpresse erweiterten Verwendungszweck der Förderung. Diese indirekte Presseförderung, beschränkt auf Titel mit einer Auflage von maximal 40 000 Exemplaren, ist von zentraler Bedeutung für die lokale und regionale Presselandschaft.

Aus Sicht des Kantons Graubünden mit seinen drei Sprachregionen erfüllt die Regional- und Lokalpresse eine wichtige Funktion. Die Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt sowie von einer informierten Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund begrüsst die Regierung die vorgesehenen Massnahmen zugunsten der Regional- und Lokalpresse.

Vernehmlassung der eidgenössischen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen

Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung der eidgenössischen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bezüglich Änderung des Postgesetzes.

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zuständig: Regierung