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Die Regierung setzt das Gesetz über die digitale Verwaltung auf den 1. April 2024 in Kraft und genehmigt die Totalrevision der E-Konto-Verordnung.

Inkraftsetzung des Gesetzes über die digitale Verwaltung und Totalrevision der E-Konto-Verordnung

Das vom Grossen Rat am 16. Oktober 2023 beschlossene Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) tritt am 1. April 2024 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 23. Januar 2024 unbenutzt abgelaufen. Das DVG schafft die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und für Basisdienste (beispielsweise ein kantonales E-Government-Portal) sowie den elektronischen Rechtsverkehr in Verwaltungsverfahren.

Des Weiteren genehmigt die Regierung die Totalrevision der E-Konto-Verordnung (EKV). Bereits vor dem Erlass des (DVG) wurden die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung eines gemeinsamen, behördenübergreifenden E-Kontos in der E-Konto-Verordnung geschaffen. Mit der Inbetriebnahme des E-Government-Portals nach dem Inkrafttreten des DVG wird das E-Konto weiter ausgebaut und in dieses Portal integriert. Einige Regelungen der EKV zum E-Konto werden mit der Schaffung des DVG sinngemäss auf die höhere Normstufe übernommen. Andere Bestimmungen werden auf Verordnungsstufe bestehen bleiben. Aus diesem Grund wird die EKV auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des DVG totalrevidiert und als Ausführungsverordnung bestehen bleiben. Im Zuge der Revision wird der Titel der E-Konto-Verordnung in «Verordnung zum Gesetz über die digitale Verwaltung (VDVG)» angepasst, um zu verdeutlichen, dass diese die Ausführungsbestimmungen zum DVG enthält.

Das vom Grossen Rat am 16. Oktober 2023 beschlossene Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) tritt am 1. April 2024 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 23. Januar 2024 unbenutzt abgelaufen.

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