Die Regierung hat den vom Bankrat der Graubündner Kantonalbank bei Ernst & Young in Auftrag gegebene Bericht geprüft und zur Kenntnis genommen, dass das untersuchte Verhalten der Beteiligten ordnungsgemäss war. Sie sieht jedoch aufgrund des Berichts Handlungsbedarf bei der Governance.
Die Regierung hat sich in den letzten Monaten verschiedentlich mit den im Raum stehenden Fragen in Zusammenhang mit der Graubündner Kantonalbank (GKB) auseinandergesetzt. Am 11. März 2024 liess sie sich zudem anlässlich des jährlichen Treffens mit dem Bankrat und der Geschäftsleitung der GKB orientieren.
Am Abend des 16. April 2024 erhielt die Regierung den vom Bankrat bei Ernst & Young (EY) in Auftrag gegebenen Bericht. Anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung diskutierte sie am 19. April 2024 den Bericht und legte das weitere Vorgehen fest.
Handlungsbedarf bei der Governance
Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass EY in ihrem Bericht zum Schluss kommt, dass das untersuchte Verhalten der Beteiligten ordnungsgemäss war. Sie sieht aber aufgrund des Berichts Handlungsbedarf bei der Governance, insbesondere bei den Offenlegungs- und Meldepflichten. Darüber will sich die Regierung mit dem Bankrat austauschen.
Unabhängig von den aktuellen Ereignissen ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Grundlagen der GKB ständig auf ihre Aktualität und Wirksamkeit zu überprüfen. Zu diesen Grundlagen gehören das Gesetz über die Graubündner Kantonalbank, die Eignerziele und das Aufsichtskonzept der Regierung. Die Regierung hat deshalb bereits am 9. April 2024 beschlossen, bis 2025 eine umfassende Auslegeordnung zu erarbeiten.
Die GKB ist eine sehr erfolgreiche und sichere Bank. Das oberste Ziel der Regierung ist es, dass sie so stark in die Zukunft gehen kann, wie sie ist.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 05 (erreichbar von 12.30 bis 13.30 Uhr), E‑Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch
zuständig: Regierung