Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Regierung will eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Regionalspitäler finanziell zu stützen. Zudem genehmigt sie ein Projekt für die Verbauung des Inns in Zernez.

Regierung will Regionalspitäler mit Darlehen stützen

Die Regierung will angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Bündner Spitäler eine gesetzliche Grundlage schaffen, die kantonale Darlehen an die Betriebe ermöglicht. Eine solche Möglichkeit fehlt derzeit. Die Regierung beauftragt das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit mit der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage.

Eine funktionierende Gesundheitsversorgung in den Regionen ist Basis für die dezentrale Besiedelung des Kantons und auch ein wichtiger Faktor für den Tourismus. Die dezentrale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wie aber auch deren Zentrumsversorgung ist angesichts der finanziellen Entwicklung der Bündner Spitäler jedoch bedroht. Der Grossteil der Spitäler hat in zunehmendem Ausmass Verluste in der Betriebsrechnung (negativer Cashflow) zu verzeichnen und ist nicht mehr in der Lage, die für die Instandhaltung und Erneuerung der Immobilien, der Medizintechnik und der diagnostischen Geräte und Instrumente notwendigen Investitionen zu finanzieren.

Die Aufnahme von Fremdmitteln auf dem Kapitalmarkt zur Sicherstellung der Liquidität ist angesichts der fehlenden Kreditwürdigkeit praktisch ausgeschlossen. Zweck der Darlehen soll sein, die Eigenkapitalquote der Bündner Spitäler zu erhöhen, was ihnen in der Folge ermöglichen sollte, Anleihen am Kapitalmarkt zu vertretbaren Bedingungen aufzunehmen. Die Gewährung von Darlehen ist an die Voraussetzung zu knüpfen, dass die betreffenden Spitäler einen Massnahmenplan erarbeiten, der sicherzustellen hat, dass sich kurz- bis mittelfristig ein positives Betriebsergebnis mit ausreichenden Margen einstellt.

Die Regierung will angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Bündner Spitäler eine gesetzliche Grundlage schaffen, die kantonale Darlehen an die Betriebe ermöglicht. 

Graubünden spricht sich für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) betreffend Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente.

Der Kanton Graubünden ist der Auffassung, dass der Finanzierungsanteil des Bundes an den Ausgaben der AHV unverändert bleiben soll. Dieser soll auch nach Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente 20,2 Prozent betragen. Aus Sicht der Regierung ist es nicht angezeigt, dass der Bund diese Mehrkosten auf Konsumentinnen und Konsumenten (Mehrwertsteuer) beziehungsweise Versicherte und Arbeitgebende (Lohnbeiträge) abwälzt. In Bezug auf die Restfinanzierung für den Anteil der AHV spricht sie sich für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Einerseits wird die finanzielle Zusatzbelastung damit durch alle Konsumentinnen und Konsumenten, also auch die Leistungsbeziehenden der AHV, mitgetragen. Andererseits kann auf die Erhöhung der Lohnbeiträge der Versicherten und Arbeitgebenden verzichtet werden. Dadurch werden die Lohnkosten für Unternehmen nicht weiter erhöht. Die kurzfristige Finanzierung der Mehrkosten aus einer 13. AHV-Rente darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die AHV mittel- und langfristig vor weiteren, strukturellen Finanzierungsproblemen ab 2030 steht, welche es rasch anzugehen und zu lösen gilt.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements des Innern

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) betreffend Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente.

Verbauung des Inns in Zernez genehmigt

Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung des Inns der Gemeinde Zernez und sichert ihr nach Wasserbaugesetz einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 255 000 Franken zu. Ausserdem bewilligt sie einen Bundesbeitrag gemäss NFA-Programmvereinbarung in der Höhe von maximal 446 250 Franken an die Gesamtkosten des Projekts von 1,275 Millionen Franken.

Im August 2023 ereignete sich im Engadin ein schweres Unwetter, welches im Inn zu Hochwasser führte. Das rechte Ufer des Inns im Gebiet «Sosa» wurde über eine Länge von rund 250 Metern, einer Höhe von bis zu 5 Metern und einer Tiefe von 6 bis 8 Metern weggespült. Durch diese Ufererosionen wurden unter anderem die Zufahrtsstrasse zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Mitleidenschaft gezogen und erdverlegte Strom- und Telekommunikationsleitungen frei gelegt. Im Rahmen des Projekts soll zum Schutz der ARA, der Strassen und Werkleitungen ein neuer Uferschutz erstellt werden. Dabei ist vorgesehen, das Ufer mit einem variablen und natürlich gestalteten – teilweise erdüberdeckten – Hartverbau aus Steinblöcken, kombiniert mit einem Lebendverbau aus Weidenbuschlagen, zu schützen. Im Weitern sind strömungslenkende Massnahmen vorgesehen, welche eine Verbesserung der Strömungsverhältnisse bei Nieder- und Mittelwasserabflüssen bewirken sollen.

Abschnitt des Inns

Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung des Inns der Gemeinde Zernez und sichert ihr nach Wasserbaugesetz einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 255 000 Franken zu. 

Regierung genehmigt revidierte Ortsplanung in Schluein

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Schluein am 12. April 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die Voraussetzungen, dass die Gemeinde Schluein die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung anpassen kann.

Insgesamt plant die Gemeinde unter anderem ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um circa 1745 Quadratmeter zu reduzieren. Die Bauzonen werden insgesamt um circa 4175 Quadratmeter reduziert. Im Generellen Gestaltungsplan werden neue Kategorien für wertvolle Bauten definiert, zusätzliche Natur- und Kulturobjekte ausgeschieden sowie Baugestaltungslinien festgelegt. Ferner werden im Zonenplan zur Landschaft verschiedene Biotope neu aufgenommen und angepasst sowie der Generelle Erschliessungsplan Verkehr teilrevidiert.

Luftaufnahme Schluein

Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Schluein am 12. April 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. 

Neuer Artikel

zuständig: Regierung