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Im Rahmen des Bündner Finanzausgleichs 2025 erhalten die Gemeinden Ausgleichsbeiträge von insgesamt 66,1 Millionen Franken. Das Ausgleichsvolumen steigt gegenüber 2024 um 5,2 Millionen. Dieser deutliche Anstieg ist Folge des starken Wachstums des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Gemeinden, die ressourcenschwachen Gemeinden profitieren so direkt davon. Der Kanton finanziert 39,1 Millionen und die ressourcenstarken Gemeinden tragen 27,0 Millionen zur Finanzierung bei.

Das für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2025 massgebende Ressourcenpotenzial ist gegenüber 2024 über alle Gemeinden hinweg auf 908,6 Millionen Franken gewachsen (+4,4 %). Die Entwicklung ist vor allem eine Folge gestiegener Steuereinnahmen der ressourcenstarken Gemeinden. Die gesamte Zunahme des Ressourcenpotenzials entfällt auf die 39 ressourcenstarken Gemeinden (+8,7 %). Demgegenüber stagniert jenes der ressourcenschwachen Gemeinden.

Die Steuern der natürlichen Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Quellensteuern) tragen mit 627,4 Millionen rund 69 Prozent zum gesamten Ressourcenpotenzial bei. Weiter fliessen die Steuereinnahmen juristischer Personen (100,5 Mio.), die Wasserzinsen beziehungsweise Abgeltungsleistungen (49,2 Mio.) sowie die mit einem Wert von 1,5 Promille berücksichtigten Steuerwerte der Liegenschaften (131,5 Mio.) in die Berechnung ein.

Deutlich mehr Mittel aus dem Ressourcenausgleich
Pro massgebende Person ist das durchschnittliche Ressourcenpotenzial von 4109 Franken im Vorjahr auf neu 4258 Franken gewachsen. Dieser kantonale Mittelwert entspricht 100 Punkten im Ressourcenindex. Mit Indexwerten von jeweils über 100 Punkten gelten 39 Gemeinden als ressourcenstark und damit als beitragspflichtig. Der Abschöpfungssatz wird gegenüber dem Vorjahr unverändert auf dem gesetzlichen Minimum belassen. In der Summe steuern diese Gemeinden rund 27 Millionen Franken zum Ressourcenausgleich bei (Vorjahr 23 Mio.).

Die 61 ressourcenschwachen Gemeinden, welche mit einem Indexstand von unter 100 Punkten Anspruch auf einen Ausgleich haben, erhalten rund 38,5 Millionen Franken, was 2,9 Millionen mehr als im Vorjahr sind. Zusammen mit eigenen Ressourcen erreicht so jede Gemeinde eine Mindestausstattung von 69,6 Prozent des kantonalen Durchschnitts. Die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen und den Beiträgen der ressourcenstarken Gemeinden in Höhe von rund 11,4 Millionen trägt der Kanton.

48 Gemeinden profitieren vom Gebirgs- und Schullastenausgleich
Der Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) gewährt jenen Gemeinden einen Ausgleich, welche durch ihre Besiedlungsstruktur, ihre geografisch-topografische Lage sowie durch ihre Schülerquote eine übermässige Belastung erfahren. 2025 erhalten 48 berechtigte Gemeinden total 27 Millionen Franken, 2 Millionen mehr als im Vorjahr. Diese Mittel stellt vollumfänglich der Kanton zur Verfügung. Am meisten GLA-Mittel werden an Gemeinden in den Regionen Surselva und Prättigau/Davos ausgerichtet.

17 Gemeinden mit Anspruch im Bereich der Sozialhilfe
Gemeinden, die im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet sind, können Anspruch auf einen Ausgleich anmelden. Dieser Lastenausgleich Soziales (SLA) bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt. Nach der Basisprüfung im Frühjahr 2024 werden für das Jahr 2023 an 17 Gemeinden Beiträge von rund 625 000 Franken ausgerichtet (Vorjahr 351 000 Franken). Bei drei Gemeinden erfolgt bis Ende 2024 eine stichprobenweise Vertiefungsprüfung des SLA-Anspruchs.

Im Übrigen kann die Regierung einer Gemeinde im Rahmen des individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren. Die Gemeinde hat nachzuweisen, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Seit der Einführung des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2016 musste dieses Instrument noch nie beansprucht werden. Für das Jahr 2025 soll wie im Vorjahr ein Betrag von 0,5 Millionen budgetiert werden.

Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2025 sowie das Gesamtvolumen 2025 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für besondere Lasten mit dem Budget 2025 abschliessend festlegen.

Beilagen:

Tabelle Finanzausgleich 2025 (RA und GLA) pro Gemeinde
Tabelle Lastenausgleich Soziales 2023 pro Gemeinde

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 05 (erreichbar von 09.00 bis 10.00 Uhr), E‑Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch
  • Patrick Casanova, Leiter Dienste, Amt für Gemeinden, Tel. +41 81 257 23 88, E‑Mail Patrick.Casanova@afg.gr.ch

zuständig: Departement für Finanzen und Gemeinden
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