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Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bezüglich Änderung der Raumplanungsverordnung zur Umsetzung von RPG 2.

Regierung lehnt die RPV-Vorlage ab und fordert eingehende Überarbeitung

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bezüglich Änderung der Raumplanungsverordnung (RPV). Die Vorlage enthält die Ausführungsbestimmungen zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), die das Bauen ausserhalb der Bauzonen betrifft, und zu Teilen des Bundesgesetzes über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Hauptthema sind die Bestimmungen zur Stabilisierung des Gebäudebestands und der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen. Weiter werden zum Gebietsansatz, zum Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone, zum illegalen Bauen sowie zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien Anpassungen in der RPV vorgenommen.

In ihrer Antwort schliesst sich die Regierung vollumfänglich der Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) an. Zusätzlich unterstreicht sie die für sie zentralen Punkte. So soll sich der Bund an der Finanzierung der Abbruchprämie massgeblich beteiligen und die Kantone dadurch unterstützen. Des Weiteren betrachtet die Regierung den massgebenden Wert für die Erreichung der Stabilisierungsziele mit 101 Prozent für zu tief und fordert eine Erhöhung auf 102 Prozent. Ausserdem erinnert sie den Bund daran, dass er sich an die vom Parlament verabschiedeten Grundlagen hält, nämlich dass das Stabilisierungsziel betreffend Versiegelung nur für ganzjährig bewirtschaftete Landwirtschaftszonen gilt und die Ausnahme für touristische Aktivitäten nicht nur in Gebieten mit schwergewichtig touristischer Nutzung greift. Zudem beantragt sie, dass auch Bodenversiegelungen für notwendige, unabdingbare Anlagen wie Velowege, Zufahrten zu Lösch- und Trinkwasserreservoirs, Erschliessung von Bauzonen etc. vom Stabilisierungsziel ausgenommen werden. Schliesslich betont sie, dass die Datenerhebung auf das für die Erreichung der Stabilisierungsziele Notwendigste beschränkt werden soll, damit der ohnehin schon erhebliche administrative Mehraufwand soweit wie möglich minimiert werden kann.

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bezüglich Änderung der Raumplanungsverordnung (RPV).

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