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Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Damit wird das Schulgesetz nach der Totalrevision von 2012 den heutigen Gegebenheiten angepasst. Der Grosse Rat wird in der Dezembersession 2024 darüber befinden.

Das Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden und die dazugehörende Verordnung regeln die Belange der Volksschule. Die Erlasse wurden letztmals im Jahr 2012 grundlegend überarbeitet und den veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen angepasst. Das totalrevidierte Schulgesetz von 2012 hat sich in der Praxis bewährt. Die Anforderungen an die Volksschule haben sich in den vergangenen zwölf Jahren aufgrund gesellschaftlicher, technologischer und bildungspolitischer Entwicklungen verändert. Mit der vorliegenden Teilrevision beabsichtigt die Regierung, in verschiedenen Bereichen der Volksschule die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Parlamentarische Aufträge
Mit der Umsetzung der grossrätlichen Aufträge Claus, Michael und Tenchio werden die gesetzlichen Grundlagen für die Wiedereinführung der Einführungsklasse, für die Zuständigkeit und Gleichstellung der Schulungsformen im niederschwelligen Bereich der Sonderpädagogik sowie für die finanzielle Beteiligung des Kantons für Klassenlager, Projektwochen und Exkursionen erlassen oder angepasst. Zudem wird der Auftrag Caluori im Bereich der Volksschule umgesetzt, und so eine gesetzliche Grundlage für die Führung von Spitalschulen geschaffen.

Weitere Anpassungen
Im Wesentlichen wurden die Mindestbesoldungssätze der Kindergartenstufe überprüft und der Primarstufe angeglichen. Die Mindestbesoldungssätze werden dem Ostschweizer Mittel angepasst. Diese Anpassungen werden entsprechende Auswirkungen auf die Budgets der Schulträgerschaften beziehungsweise der politischen Gemeinden haben. Vorgesehen ist zudem die Einführung eines Kindergartenobligatoriums. Darüber hinaus wird das Anhörungsrecht von Schülerinnen und Schüler gesetzlich verankert und die Regierung erhält erweiterte Kompetenz bei der Erteilung von Unterrichtsberechtigungen. Künftig beteiligt sich der Kanton durch eine Erhöhung der Regelschulpauschale an jenen Mehraufwendungen der Gemeinden, welche nicht mittels spezifischen Kantonsbeiträgen abgegolten werden. Davon betroffen sind insbesondere die Anhebung der Mindestbesoldung bei Lehrpersonen, die Altersentlastung auch bei Teilzeitanstellungen, die Ansätze für Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) sowie die Reduktion des Unterrichtspensums für Klassenlehrpersonen auf der Kindergartenstufe.

Beilage:

Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden

Auskunftsperson:

Regierungspräsident Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01 (erreichbar von 14.00 bis 15.00 Uhr), E‑Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch


zuständig: Regierung

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