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Seit diesem Jahr bieten die Gemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental versuchsweise E-Voting an. Der Kanton Graubünden zieht nach den ersten drei elektronischen Urnengängen ein positives Zwischenfazit und bereitet die Ausweitung von E-Voting in weiteren Bündner Gemeinden vor.

Im November 2023 hat der Bundesrat dem Kanton Graubünden die Grundbewilligung für Versuche mit E-Voting erteilt. Seit der Abstimmung vom 3. März 2024 können Stimmberechtige in den fünf Bündner Pilotgemeinden Domat/Ems, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental elektronisch abstimmen. Landquart kam als sechste Pilotgemeinde ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 hinzu. In der Zwischenzeit hat sich rund jede zehnte Person, die in einer dieser Gemeinden stimmberechtigt ist, für die elektronische Stimmabgabe angemeldet – beim letzten Urnengang vom 22. September 2024 waren es 1801 Personen von insgesamt 17 747 Stimmberechtigten.

Der Kanton Graubünden ist mit den bisherigen E-Voting-Einsätzen zufrieden. Die angemeldeten E-Voterinnen und E-Voter haben den neuen Stimmkanal rege genutzt und den Abstimmungsprozess verstanden. Die Sicherheit war zu jeder Zeit gewährleistet.

Mindestens 12 weitere Gemeinden starten 2025 mit E-Voting
Nach dem erfolgreichen Start wird der E-Voting-Betrieb in den aktuellen sechs Pilotgemeinden wie geplant fortgesetzt. Ausserdem hat die Standeskanzlei bereits nach dem ersten erfolgreichen Abstimmungssonntag vom 3. März 2024 mit den Arbeiten für die schrittweise Ausweitung von E-Voting auf weitere interessierte Gemeinden begonnen. Dabei haben sowohl die technischen als auch die organisatorischen Rahmenbedingungen in den Gemeinden starken Einfluss auf den Zeitplan für die Einführung des elektronischen Stimmkanals.

Ab der eidgenössischen Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 werden neu die Stimmberechtigten in den sieben Gemeinden Arosa, Bonaduz, Davos, Domleschg, Malans, Maienfeld und Silvaplana die Möglichkeit haben, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Ebenfalls noch im Jahr 2025 ist die E-Voting-Einführung in den Gemeinden Grüsch, Jenins, Rheinwald, Scharans und Tamins geplant. Aufgrund der technischen Voraussetzungen ist bei diesen fünf Gemeinden der erste mögliche E-Voting-Abstimmungstermin noch nicht festgelegt. Schritt für Schritt sollen so alle interessierten Gemeinden am Versuchsbetrieb teilnehmen können. Mit sechs weiteren interessierten Gemeinden ist der Kanton Graubünden bereits in Kontakt.

Anmeldung für Stimmberechtigte jederzeit möglich
Stimmberechtige in den Pilotgemeinden, die sich für E-Voting entscheiden, müssen sich bis spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig bei ihrer Gemeinde anmelden. Für die nächste Volksabstimmung vom 24. November 2024 ist das Anmeldefenster für E-Voting daher bereits seit dem 29. September 2024 zu. Für die Abstimmung vom 9. Februar 2025 schliesst das Anmeldefenster für E-Voting am 15. Dezember 2024. Eine Anmeldung für E-Voting ist aber jederzeit möglich. Die Stimmberechtigten der neuen Pilotgemeinden, die am 18. Mai 2025 das erste Mal per Mausklick abstimmen dürfen, können sich voraussichtlich ab anfangs 2025 dafür anmelden.

Zur Anmeldung für E-Voting im Kanton Graubünden: https://www.gr.ch/e-voting/anmelden

Weitere Informationen zum Thema E-Voting findet man unter www.gr.ch/e-voting und evoting-info.ch.

Fotobeilage:

E-Voting

Auskunftsperson:

Daniel Spadin, Kanzleidirektor, Standeskanzlei, Tel. +41 81 257 22 21 (erreichbar von 10.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Daniel.Spadin@staka.gr.ch

zuständig: Standeskanzlei
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