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Die Regierung beschliesst die Einführung einer Dienststellen-Co-Leitung beim Amt für Jagd und Fischerei. Ausserdem erneuert sie den Leistungsauftrag mit dem Verein Caritas Graubünden und genehmigt ein umfangreiches Projekt zur Verbauung der Val da Schluein.

Amt für Jagd und Fischerei neu unter Co-Leitung

Die Regierung beschliesst per 1. Januar 2025 die Einführung einer Dienststellen-Co-Leitung beim Amt für Jagd und Fischerei (AJF). Die gemeinsame Leitung der Dienststelle wird durch den amtierenden Dienststellenleiter Adrian Arquint sowie den bisherigen Dienststellenleiter-Stellvertreter Marcel Michel erfolgen. Der Anstellungsumfang für die beiden Dienststellen-Co-Leiter beträgt je 80 Prozent.

Aufgrund der Ausweitung der Aufgaben und des stark gestiegenen Arbeitsaufwands beim AJF, die getrieben waren durch neue gesetzliche Vorgaben und veränderte Umwelt- und Rahmenbedingungen in verschiedenen Bereichen, hat sich die Dienststelle in den letzten Jahren schrittweise organisatorisch weiterentwickelt. Letzter Meilenstein davon ist die Reorganisation der Dienststellenleitung. Insbesondere der Umgang mit konfliktträchtigen Rückkehrern wie Grossraubtiere, Biber oder Fischotter sind fachlich wie auch strategisch eng durch die Dienststellenleitung zu begleiten. Diese Themenbereiche stossen auch in der Öffentlichkeit auf grosses Interesse. Die Dienststellenleitung ist gefordert, übergeordnete, fachliche Themen nach Aussen kompetent zu vertreten und nach Innen die betroffenen Abteilungen bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von Top- und Jobsharing-Modellen steht im Einklang mit der HR‒Strategie des Kantons. Die Bestrebungen, die kantonale Verwaltung als innovative Arbeitgeberin im Markt zu positionieren und damit auch dem sich akzentuierenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, werden mit der situativen Einführung von neuen Arbeitsformen wie dem neuen Führungsmodell im AJF ausdrücklich unterstützt.

Amt für Jagd und Fischerei - Leitung

Die Regierung beschliesst per 1. Januar 2025 die Einführung einer Dienststellen-Co-Leitung beim Amt für Jagd und Fischerei (AJF).

Leistungsauftrag mit dem Verein Caritas Graubünden erneuert

Die Regierung genehmigt einen neuen Leistungsauftrag für die Jahre 2025 bis 2028 zwischen dem Kanton Graubünden und dem Verein Caritas Graubünden. Ziel des Leistungsauftrags ist es, armutsbetroffenen und öffentlich unterstützten Menschen Hilfestellung für administrative Angelegenheiten zu bieten, ein vergünstigtes Einkaufsangebot sicherzustellen und die Integration durch Leistungen wie den Caritas Markt, das Caritas Center und die Cafés voranzutreiben. Für die Leistungsperiode 2025 bis 2028 spricht die Regierung einen jährlichen Kantonsbeitrag von 140 000 Franken.

Der Verein Caritas Graubünden ist ein gemeinnütziger Verein und Mitglied des nationalen und internationalen Caritas-Verbands. Die Caritas Graubünden bietet Hilfe für armutsbetroffene und benachteiligte Menschen im Kanton Graubünden an. Diese Hilfestellung wird in Form von Information, Beratung oder materieller Unterstützung geliefert. Die Hilfestellung soll schnell und zielgerichtet sowie tragfähig sein. Der Verein ist für die regionalen Sozialdienste ein wichtiger Partner.

Caritas Markt

© Corinne Sägesser

Die Regierung genehmigt einen neuen Leistungsauftrag für die Jahre 2025 bis 2028 zwischen dem Kanton Graubünden und dem Verein Caritas Graubünden.

Verbauung Val da Schluein genehmigt

Die Regierung genehmigt das Projekt der Gemeinden Schluein, Falera und Ilanz/Glion für die Verbauung der Val da Schluein und sichert ihnen nach Wasserbaugesetz einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 4,49 Millionen Franken zu. Ausserdem bewilligt sie einen Kantonsbeitrag nach Strassengesetz in der Höhe von rund 1,89 Millionen Franken an die Gesamtkosten des Projekts von rund 22,45 Millionen Franken.

Der Wildbach in der Val da Schluein ist mit einer Vielzahl von Sperren verbaut und im oberen Bereich kanalisiert. Im Gebiet Parlet gibt es drei hohe Wildbachsperren mit einer totalen Höhe von rund 27 Meter. Kurz unterhalb der Kantonsstrassenbrücke (Oberalpstrasse H19) endet die Kanalisierung. Der folgende, bewaldete Bereich ist Teil der Aue Cauma, einem Auengebiet von nationaler Bedeutung. Gemäss Gefahrenkarte liegt ein erheblicher Teil des Wildbachs in der blauen oder in der roten Gefahrenstufe. In der roten Gefahrenstufe hat es mehrere Gebäude, zum Teil auch Wohngebäude. Die Brücke der Kantonsstrasse («Schleuisertobelbrücke») wurde im Jahr 2018 durch einen Neubau ersetzt und ist unter der Annahme, dass die Verbauungen in einem intakten Zustand sind, hochwassersicher. Im August 2004 führte allerdings ein grosser Murgang in Schluein zu schweren Schäden: Rund 30 000 Kubikmeter Material wurden abgelagert, die Abflusskapazität war erschöpft und mehrere Gebäude wurden beschädigt. Zwar wurden bis 2007 einige Sperren instandgesetzt, doch zeigte eine Erhebung 2013 erheblichen weiteren Sanierungsbedarf. 2020 ergab eine erneute Untersuchung eine deutliche Verschlechterung, insbesondere in der Val da Tschessas. Der Zustand der Sperren wird als besorgniserregend beurteilt, was dringende Massnahmen erforderlich macht, da auch Wohngebäude in der roten Gefahrenzone liegen.

Im Rahmen des Projekts sollen die schadhaften Wildbachsperren im Einzugsgebiet instandgesetzt werden. Ausserdem ist ein Bau eines neuen Murgangrückhaltebeckens im Bereich «Cleus», die Ertüchtigung des Ableitkanals mit Ufererhöhungen und Erosionsschutz durch das Siedlungsgebiet und die Errichtung eines Schutzdamms für die Abwasserreinigungsanlage und das Gewerbegebiet geplant. Hinzu kommen flankierende Massnahmen wie die Errichtung einer projektbezogenen Deponie für sauberes Aushubmaterial sowie die Realisierung der notwendigen Ersatzvorkehren zur Aufrechterhaltung der Fortbenützung bestehender öffentlicher Einrichtungen (Strassen, Wege, Brücken, Werkleitungen usw.) und ökologischen Ersatzmassnahmen. Diese Ersatzmassnahmen konzentrieren sich vorwiegend auf die Aufwertung der Aue Cauma.

Verbauung Val Schluein Verbauung Val Schluein

Die Regierung genehmigt das Projekt der Gemeinden Schluein, Falera und Ilanz/Glion für die Verbauung der Val da Schluein und sichert ihnen nach Wasserbaugesetz einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 4,49 Millionen Franken zu. Ausserdem bewilligt sie einen Kantonsbeitrag nach Strassengesetz in der Höhe von rund 1,89 Millionen Franken an die Gesamtkosten des Projekts von rund 22,45 Millionen Franken.

Projektgenehmigung für Stromerzeugung in Trinkwasserkraftwerk der Gemeinde Bregaglia

Die Regierung genehmigt das Projekt «Trinkwasserkraftwerk Palza d’Ent» der Gemeinde Bregaglia. Die Gemeinde beabsichtigt, den Wasserüberfluss der Quellen Bürdagh im Trinkwasserkraftwerk Palza d'Ent an der Maira im Rahmen der Selbstnutzung zu verwenden und Strom damit zu produzieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,05 Millionen Franken.

Das Wasser wird bereits heute mit den bestehenden Wasserfassungen ab circa 1554 m ü. M. gefasst und soll neu bei circa 889 m ü. M. der Maira zurückgegeben werden. Dafür ist der Neubau einer Zentrale mit Ableitung in die Maira vorgesehen. Die baulichen Massnahmen betreffen Grabungen im Bereich der Sammelbecken Bürdagh (für die Erstellung der Restwasserabgabe), die Erstellung eines Bypasses beim Becken Montaccio sowie punktuelle Betonierarbeiten im letzten Abschnitt der Druckleitung zur Sicherung in den Kurvenbereichen. Die geplante Anlage weist eine Ausbauwassermenge von 26 Liter pro Sekunde auf. Bei einer Gesamtleistung von 130 Kilowatt beträgt die jährlich zu erwartende Produktion circa 646 Megawattstunden.

Die Regierung genehmigt das Projekt «Trinkwasserkraftwerk Palza d’Ent» der Gemeinde Bregaglia. 

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zuständig: Regierung