Die Regierung setzt die Teilrevision der kantonalen Energieverordnung per 1. Januar 2025 in Kraft. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für einen grossen Wildschutzzaun zum Schutz vor Wildverbiss in Surrein.
Teilrevision der kantonalen Energieverordnung ab 1. Januar 2025 in Kraft
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der
Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) und setzt diese per 1. Januar 2025 in Kraft.
Am 18. Juni 2023 wurde das Bundesgesetz über die Ziele im
Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und
Innovationsgesetz, KIG) – als indirekter Gegenvorschlag zur
Gletscher-Initiative – in der Volksabstimmung angenommen. Im Rahmen der
Umsetzung der in dieser Vorlage enthaltenen Fremdänderung in Art. 50a des
Energiegesetzes (EnG) setzt der Bund ab dem 1. Januar 2025 mittels eines
Impulsprogramms zusätzliche Anreize. Der Bund fördert basierend auf dieser
Grundlage und der dazugehörigen Energieverordnung (EnV) ab dem 1. Januar 2025
den Ersatz fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer
Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie
Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Befristet auf zehn Jahre stellt er
dafür jährlich rund 200 Millionen Franken zur Verfügung. Die bestehenden
kantonalen Förderbedingungen werden durch die Einführung des Impulsprogramms übersteuert,
weshalb die BEV entsprechend anzupassen ist. Betroffen davon sind die
kantonalen Förderbedingungen von Holzfeuerungen, thermischen Solaranlagen, der
Wärmepumpen sowie der Wärmeerzeugungsanlagen in Wärmeverbünden. Am Fördergesuchsverfahren ändert
sich trotz Einführung des Impulsprogramms für den Gesuchsteller nichts. Weitere
Informationen sind in der Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) zu finden oder ab Inkraftsetzung auf der Website des Amts für
Energie und Verkehr Graubünden einsehbar.
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) und setzt diese per 1. Januar 2025 in Kraft.
Wildschutzzaun zum Schutz vor Wildverbiss
Die Regierung sichert der Gemeinde Sumvitg als
Waldeigentümerin maximal rund 1,13 Millionen Franken für die Erstellung eines
grossen Wildschutzzauns oberhalb des Dorfs Surrein zu. Es handelt sich um
das erste Projekt in dieser Grössenordnung in Graubünden. Der Schutzwald im
Projektgebiet Uaul Puzzastg schützt neben Surrein auch die Verbindungsstrasse
Sumvitg bis Cumpadials sowie die Strasse zum ganzjährig bewohnten Weiler Val
vor Rutschungen, Murgängen und Lawinen. Weitere grossräumige Einzäunungen
ganzer Schutzwälder sind momentan keine geplant.
Nach den Sturmschäden durch Orkan Vivian im Jahr 1990 wurde im Uaul Puzzastg festgestellt, dass die Schutzwirksamkeit des Waldes aufgrund der
Ausfälle im Altbestand ungenügend ist. Seit 1995 wurden deshalb schrittweise
umfangreiche waldbauliche Massnahmen durchgeführt, um die Waldverjüngung
einzuleiten und einen stabilen Waldzustand zu erreichen. Ausserdem wurden seit
1996 Lawinenverbauungen mit einer Länge von insgesamt 800 Metern erstellt. Dazu
wurden später Ergänzungsbauten errichtet und Sanierungsarbeiten vorgenommen.
Aufgrund des vorhandenen zu hohen Verbissdrucks durch das Schalenwild wurden
ebenfalls umfangreiche jagdliche Massnahmen umgesetzt, die jedoch nicht zu
einer Verbesserung der Situation beitragen konnten.
Um die Waldverjüngung sicherzustellen und die nachhaltige Schutzfunktion
des Uaul Puzzastg zu gewährleisten, wird nun ein grosser Wildschutzzaun
erstellt. Das Projekt beinhaltet zudem begleitende Massnahmen gegen Lawinen und
Schneegleiten zum Schutz des Zauns sowie Pflanzungen von geeigneten klimafitten
Baumarten. Dadurch bleibt das aktuelle Sicherheitsniveau bezüglich
Naturgefahren erhalten und wird erhöht.
Die Regierung sichert der Gemeinde Sumvitg als Waldeigentümerin maximal rund 1,13 Millionen Franken für die Erstellung eines grossen Wildschutzzauns oberhalb des Dorfs Surrein zu.
Sammelprojekt für IMIS-Stationen und Überwachungssysteme bewilligt
Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Betrieb und
Unterhalt der IMIS-Stationen und Überwachungssysteme für die Periode 2025–2028»
unter der Projektleitung des Amts für Wald und Naturgefahren. Sie spricht
ausserdem dafür einen Kantonsbeitrag von höchstens rund 2,59 Millionen Franken.
Gegenstand des Sammelprojekts bilden 22 Interkantonale Mess-
und Informationssysteme (IMIS-Stationen) mit total 50 Masteinheiten sowie 19 Überwachungssysteme. Die IMIS-Stationen werden vom WSL-Institut für Schnee- und
Lawinenforschung (SLF) koordiniert und überwacht. Die durch diese
Messeinrichtungen erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Erarbeitung des
Lawinenbulletins. Zudem werden diese Daten von lokalen und regionalen Lawinendiensten
verwendet. Sie bilden vor allem für die Gemeinden, die Rhätische Bahn, das Amt
für Wald und Naturgefahren und die Bezirkstiefbauämter sehr gute
Entscheidungsgrundlagen. Die erste Bewährungsprobe haben diese Einrichtungen im
Lawinenwinter 1998/99 bestanden. Alle Daten sind online via Internet einsehbar.
Seinen Zweck kann das Messnetz jedoch nur erfüllen, wenn es laufend unterhalten
und instand gestellt wird. Das Sammelprojekt umfasst nebst den IMIS-Stationen
auch verschiedene Systeme zur Überwachung von Naturgefahren.
Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Betrieb und Unterhalt der IMIS-Stationen und Überwachungssysteme für die Periode 2025–2028» unter der Projektleitung des Amts für Wald und Naturgefahren.
Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung erhalten den vollen Teuerungsausgleich
Gestützt auf das vom
Grossen Rat am 3. Dezember 2024 verabschiedete Budget 2025 des Kantons gewährt die Regierung auf
den 1. Januar 2025 den vollen Teuerungsausgleich. Die Grundlöhne der
Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten
(ausgenommen die Graubündner Kantonalbank) sowie der Gerichte und
Schlichtungsbehörden und die
Mindestbesoldungsansätze für Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen werden damit um 0,7 Prozent erhöht. Massgebend ist
dabei der Stand der Jahresteuerung gemessen am Landesindex der
Konsumentenpreise per Ende November 2024.
Gestützt auf das vom Grossen Rat am 3. Dezember 2024 verabschiedete Budget 2025 des Kantons gewährt die Regierung gewährt auf den 1. Januar 2025 den vollen Teuerungsausgleich.