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Die Regierung setzt die Teilrevision der kantonalen Energieverordnung per 1. Januar 2025 in Kraft. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für einen grossen Wildschutzzaun zum Schutz vor Wildverbiss in Surrein.

Teilrevision der kantonalen Energieverordnung ab 1. Januar 2025 in Kraft

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) und setzt diese per 1. Januar 2025 in Kraft.

Am 18. Juni 2023 wurde das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz, KIG) – als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative – in der Volksabstimmung angenommen. Im Rahmen der Umsetzung der in dieser Vorlage enthaltenen Fremdänderung in Art. 50a des Energiegesetzes (EnG) setzt der Bund ab dem 1. Januar 2025 mittels eines Impulsprogramms zusätzliche Anreize. Der Bund fördert basierend auf dieser Grundlage und der dazugehörigen Energieverordnung (EnV) ab dem 1. Januar 2025 den Ersatz fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Befristet auf zehn Jahre stellt er dafür jährlich rund 200 Millionen Franken zur Verfügung. Die bestehenden kantonalen Förderbedingungen werden durch die Einführung des Impulsprogramms übersteuert, weshalb die BEV entsprechend anzupassen ist. Betroffen davon sind die kantonalen Förderbedingungen von Holzfeuerungen, thermischen Solaranlagen, der Wärmepumpen sowie der Wärmeerzeugungsanlagen in Wärmeverbünden. Am Fördergesuchsverfahren ändert sich trotz Einführung des Impulsprogramms für den Gesuchsteller nichts. Weitere Informationen sind in der Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) zu finden oder ab Inkraftsetzung auf der Website des Amts für Energie und Verkehr Graubünden einsehbar.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) und setzt diese per 1. Januar 2025 in Kraft.

Wildschutzzaun zum Schutz vor Wildverbiss

Die Regierung sichert der Gemeinde Sumvitg als Waldeigentümerin maximal rund 1,13 Millionen Franken für die Erstellung eines grossen Wildschutzzauns oberhalb des Dorfs Surrein zu. Es handelt sich um das erste Projekt in dieser Grössenordnung in Graubünden. Der Schutzwald im Projektgebiet Uaul Puzzastg schützt neben Surrein auch die Verbindungsstrasse Sumvitg bis Cumpadials sowie die Strasse zum ganzjährig bewohnten Weiler Val vor Rutschungen, Murgängen und Lawinen. Weitere grossräumige Einzäunungen ganzer Schutzwälder sind momentan keine geplant.

Nach den Sturmschäden durch Orkan Vivian im Jahr 1990 wurde im Uaul Puzzastg festgestellt, dass die Schutzwirksamkeit des Waldes aufgrund der Ausfälle im Altbestand ungenügend ist. Seit 1995 wurden deshalb schrittweise umfangreiche waldbauliche Massnahmen durchgeführt, um die Waldverjüngung einzuleiten und einen stabilen Waldzustand zu erreichen. Ausserdem wurden seit 1996 Lawinenverbauungen mit einer Länge von insgesamt 800 Metern erstellt. Dazu wurden später Ergänzungsbauten errichtet und Sanierungsarbeiten vorgenommen. Aufgrund des vorhandenen zu hohen Verbissdrucks durch das Schalenwild wurden ebenfalls umfangreiche jagdliche Massnahmen umgesetzt, die jedoch nicht zu einer Verbesserung der Situation beitragen konnten.

Um die Waldverjüngung sicherzustellen und die nachhaltige Schutzfunktion des Uaul Puzzastg zu gewährleisten, wird nun ein grosser Wildschutzzaun erstellt. Das Projekt beinhaltet zudem begleitende Massnahmen gegen Lawinen und Schneegleiten zum Schutz des Zauns sowie Pflanzungen von geeigneten klimafitten Baumarten. Dadurch bleibt das aktuelle Sicherheitsniveau bezüglich Naturgefahren erhalten und wird erhöht.

Wildschutzzaun zum Schutz vor Wildverbiss

Die Regierung sichert der Gemeinde Sumvitg als Waldeigentümerin maximal rund 1,13 Millionen Franken für die Erstellung eines grossen Wildschutzzauns oberhalb des Dorfs Surrein zu.

Sammelprojekt für IMIS-Stationen und Überwachungssysteme bewilligt

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Betrieb und Unterhalt der IMIS-Stationen und Überwachungssysteme für die Periode 2025–2028» unter der Projektleitung des Amts für Wald und Naturgefahren. Sie spricht ausserdem dafür einen Kantonsbeitrag von höchstens rund 2,59 Millionen Franken.

Gegenstand des Sammelprojekts bilden 22 Interkantonale Mess- und Informationssysteme (IMIS-Stationen) mit total 50 Masteinheiten sowie 19 Überwachungssysteme. Die IMIS-Stationen werden vom WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) koordiniert und überwacht. Die durch diese Messeinrichtungen erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Erarbeitung des Lawinenbulletins. Zudem werden diese Daten von lokalen und regionalen Lawinendiensten verwendet. Sie bilden vor allem für die Gemeinden, die Rhätische Bahn, das Amt für Wald und Naturgefahren und die Bezirkstiefbauämter sehr gute Entscheidungsgrundlagen. Die erste Bewährungsprobe haben diese Einrichtungen im Lawinenwinter 1998/99 bestanden. Alle Daten sind online via Internet einsehbar. Seinen Zweck kann das Messnetz jedoch nur erfüllen, wenn es laufend unterhalten und instand gestellt wird. Das Sammelprojekt umfasst nebst den IMIS-Stationen auch verschiedene Systeme zur Überwachung von Naturgefahren.

Sammelprojekt für IMIS-Stationen und Überwachungssysteme

Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt «Betrieb und Unterhalt der IMIS-Stationen und Überwachungssysteme für die Periode 2025–2028» unter der Projektleitung des Amts für Wald und Naturgefahren.

Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung erhalten den vollen Teuerungsausgleich

Gestützt auf das vom Grossen Rat am 3. Dezember 2024 verabschiedete Budget 2025 des Kantons gewährt die Regierung auf den 1. Januar 2025 den vollen Teuerungsausgleich. Die Grundlöhne der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten (ausgenommen die Graubündner Kantonalbank) sowie der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Mindestbesoldungsansätze für Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen werden damit um 0,7 Prozent erhöht. Massgebend ist dabei der Stand der Jahresteuerung gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise per Ende November 2024.

Gestützt auf das vom Grossen Rat am 3. Dezember 2024 verabschiedete Budget 2025 des Kantons gewährt die Regierung gewährt auf den 1. Januar 2025 den vollen Teuerungsausgleich. 

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