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Im April 2025 erfolgt die verwaltungsinterne Umstellung auf die neue Applikation für die Veranlagung der Steuerperiode 2024 bei den natürlichen Personen. Die neue Applikation wird die Effizienz innerhalb der Steuerverwaltung in den Folgeperioden steigern. Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hat dies keine Auswirkungen beim Ausfüllen der Steuererklärung, bedeutet jedoch eine flächendeckende längere Wartezeit auf ihre definitive Veranlagungsverfügung 2024.

Der digitale Umbau geht in die entscheidende Phase. Nachdem Anfang 2024 das neue Steuerregister in Betrieb genommen wurde, wird Mitte April 2025 die neu entwickelte Veranlagungsapplikation für natürliche Personen eingeführt. Der Betrieb der alten Applikation wird bis zur Erledigung der älteren Steuerperioden aufrechterhalten. Vom 1. bis und mit dem 14. April 2025 werden alle betroffenen Mitarbeitenden geschult, damit im direkten Anschluss die Veranlagung der Steuerperiode 2024 mit der neuen Applikation vorgenommen werden kann. Mit diesem Schritt wappnet sich die Steuerverwaltung für die Zukunft.

Die neue Applikation erhöht die Effizienz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Zudem können mit der neuen Applikation die heutigen Lebensformen besser abgebildet werden. Die Anwendungen für die Steuerdeklaration sind von dieser Umstellung nicht betroffen. Somit hat die interne Umstellung keine Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Anspruchsvolle Umstellungsphase
Während und unmittelbar nach der Umstellung muss weiterhin mit technischen Bereinigungen sowie mit Mehraufwand aufgrund der Integration in die bestehende Umsysteme gerechnet werden. Ebenfalls einen Mehraufwand ergibt das Veranlagen unter der parallelen Anwendung der neuen und alten Applikation. Die Umstellung wird eine flächendeckende zeitliche Verzögerung bei der Veranlagung der Steuerperiode 2024 im Vergleich zu den Vorjahren zur Folge haben. Konkret sind die kantonale Steuerverwaltung und die Gemeindesteuerämter beziehungsweise die Steuerallianzen betroffen. Diese sind bestrebt, die Bearbeitungszeit der eingereichten Steuererklärungen den Umständen entsprechend so kurz wie möglich zu halten. Im nächsten Jahr soll wieder der gewohnte Zeitrhythmus möglich sein.

Auskunftsperson:

Angelo Roberto, Vorsteher Steuerverwaltung Graubünden, Tel. +41 81 257 34 44 (erreichbar von 8.30 bis 11.30 Uhr), E‑Mail Angelo.Roberto@stv.gr.ch


zuständig: Steuerverwaltung
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